Guten Tag sehr geehrten Damen und Herren,
Ich bitte Sie um die Klärung unten folgenden Fragen:
- Ist es grundlegend möglich eine GbR zwischen eine natürliche
Person (Kleingewerbe) und einer GmbH zu schließen.
Zweck Warenvertrieb, Umsatz 250 000 Eure im Jahr nicht übersteigt.
‚GbR mbH‘ dürfte hier eher ‚GmbH & Co KG‘ sein
Hi !
Grundsätzlich läßt § 705 BGB (Definition einer GbR) zu, dass Gesellschafter einer GbR auch eine juritsiche Person (sprich eine GmbH) sein kann.
Fraglich dürften nur zwei Punkte sein:
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Wie macht man nach außen kenntlich, dass ein Gesellschafter nur beschränkt haftet?
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Ist bei dem genannten Handelsvolumen eher von einer HGB-Gesellschaft (oHG, KG) auszugehen? Es dürfte sich meines Erachtens also eher um eine GmbH & Co KG handeln.
Ansonsten auch einfach mal mit „GbR mbH“ googeln.
BARUL76