GBR Anteile übertragen

Guten Abend zuzsammen! Eine etwas schwierige Situation, hoffe jemand hat ne Lösung:

Ein Bruder, seine Schwester und ihr Ehemann haben ein Haus gekauft.
Es wurde eine GBR gegründet, jeder hat 1/3 Anteil. Das Haus ist ein 3 Familienhaus und wird vermietet.

Die Schwester und ihr Ehemann wollen ihre Anteile an der GBR unentgeldlich an den Bruder komplett übertragen. Wie kann man vorgehen? Ist diese Übertragung Steuerverhaftet? Wenn ja, wie könnte man das umgehen bzw. so wenig wie möglich zahlen müssen?

Danke für Eure HIlfe.

Gruss

Hallo,
es geht um eine legale Senkung von Schenkungsteuer.
Denkbar wäre:
Schritt 1: Ehemann überträgt an Ehefrau.
Schritt 2: Ehefrau überträgt -ihre jetzt 2 Anteile- an Mutter.
Schritt 3: Mutter überträgt an Sohn.
Damit könnten die höchstmöglichen Freibeträge ausgeschöpft werden.
Mit Notar/Steuerberater sprechen, ob das unauffällig genug gegenüber dem Finanzamt durchgeführt werden kann. Vielleicht bestehen auch Forderungen untereinander, mit denen gegengerechnet werden kann, um den Betrag der Schenkung zu vermindern.
Grunderwerbsteuer fällt in jedem Fall an.

P.S.
Die Risiken müssten von einer Fachperson aufgrund der Gesamtsituation geprüft werden. Durch eine Schenkung wäre insbesondere der GbR-Anteil, wenn auch ggf. nur kurze Zeit, im Vermögen der zwischengeschalteten Person, und könnte dort von evtl. Gläubigern gepfändet, außerdem noch später in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (§ 528 BGB) zurückgefordert werden. Man kann nicht alles haben…

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hi, vielen Dank für deine Antwort. Hast mir sehr weitergeholfen… aber habe noch eine Frage; Wenn Schwester an Mutter überträgt und mutter an sohn, dann kommen doch Steuern auf die Mutter zu oder, da ich gelesen habe, dass der Freibetrag 20.000 EUR ist. Der Wert der beiden Anteilen, die die Schwester nun haben würde ist insgesamt 80 000 EUR. Das heisst, man müsste für 60 000 EUR 15% Steuern von den 60 000 EUR zahlen?

Das wäre ja echt viel, ca. 9000 EUR Steuern… wenn ich das richtig verstanden habe… ist es dann günstiger, wenn der Ehemann der Schwester die Anteile übergibt und die Schwester dann an den Bruder die Anteile für wenig Geld verkauft? Also ich kenne mich da net so aus…

Hallo,
die aktuellen Freibeträge sind höher und stehen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
Bei einem Wert eines Drittel-Anteils von 40.000 € könnte alles (schenkung-) steuerfrei ablaufen.
Viele Grüsse

Hi, danke für den Link…

die aktuellen Freibeträge sind höher und stehen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
Bei einem Wert eines Drittel-Anteils von 40.000 € könnte alles
(schenkung-) steuerfrei ablaufen.

aber irgendwie verstehe ich das nicht so ganz :frowning: Du schreibst ja, dass die Freibeträge nun höher sind und bei einem Wert eines Drittel Anteils von 40000 EUR, alles Steuerfrei ablaufen kann.

Im § 16 I s. 5 steht ja, :„Steuerfrei bleibt in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Erwerb der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro“. Das würde doch dann heissen, dass nur 20000 EUR Steuerfrei sind und die restlichen 20000 dann versteuert werden müssen oder? Und wenn der Ehemann seine Anteile an die Schwester überträgt, dass ist dann ja Steuerfrei, da ein Freibetrag von 500 000 EUR gilt. Doch Wenn die Tochter an Mutter überträgt, dann wird doch nach Steuerklasse II versteuert, also Freibetrag nur 20 000 EUR ;( Oder verstehe ich da was falsch?

Ich danke dir schonmal vorab für deine Mühe

Gruß

Hallo,
leider ist mir ein Irrtum unterlaufen, denn der Freibetrag für Eltern von 100.000 € gilt nur bei Erwerb im Todesfall, nicht bei Schenkungen zu Lebzeiten. Tut mir leid! Es müsste deshalb nach einer anderen Lösung gesucht werden, z.B. wie schon erwähnt die Verrechnung mit Gegenforderungen.
Gruß