GBR-Auflösung trotz Schulden

Liebe/-r Experte/-in,

folgendes Szenario: Ich bin Gesellschafterin (von zwei) einer GbR, die finanziell mehr als schlecht dasteht. Mein Partner und ich haben beschlossen, die GbR aufzulösen, das Gewerbe ist offiziell zum 30.4.11 bereits abgemeldet.

Nun ist es so, dass die GbR eine Menge Schulden hat, die wir bei einer ordentlichen Auflösung, die ja jetzt kommen muss, nicht werden bezahlen können. Mit den Gläubigern sind aber größtenteils bereits Ratenzahlungen vereinbart.

Muss ich die GbR, wenn die Schulden bei der Auflösung nicht gleich bezahlt werden können, in die Insolvenz führen oder kann ich diese Schulden auf mich privat übernehmen.

Fakt ist: Ich möchte die GbR ordentlich auflösen, so dass sie definitiv nicht mehr existiert, ich möchte aber auch keine Insolvenz, da ich Grundbesitz habe, den ich auch gerne behalten möchte.

Wie gesagt, eine Zahlung innerhalb der nächsten Monate ist kein Problem (fange jetzt einen gutbezahlten Job an), aber sofort ist es halt nicht möglich. Die Gläubiger sind ja soweit auch einverstanden, denen ist egal, wer zahlt, Hauptsache, es wird gezahlt.

Wenn das geht, wie mache ich dies bei der Schlußbilanz. Verbindlichkeiten als Privateinlagen oder wie sieht so etwas aus (Der Steuerberater will für die Schlussbilanz ca. 2000,- Euro haben, die ich mir gerne sparen würde).

Die letzte Frage kann ich auch gerne nochmal an anderer Stelle anbringen. Wichtig ist mir die Beantwortung, ob es überhaupt möglich ist oder ob ich zwingend die Insolvenz beantragen muss.

LG

Eine GbR mUSS NICHT ZWINGEND eine Insolvenz anmelden (das müssen allein GmbHs, AGs etc.)

Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass für den Fall, dass Sie die Sache nicht mit Ratenzahlungen geregelt bekommen, Ihnen nach Auflösung der GbR die private Insolvenz droht. Also: strategisch ist es im Fall der Fälle durchaus besser eine GbR in die Insolvenz zu führen alls nach deren Abwicklung sich selbst.

Das wichtigste ist also erst mal Ruhe bewahren und nicht vorschnell Fehler zu machen.

Um wieviel Schulden handelt es sich denn und wieviel können Sie ratenweise monatlich abzahlen?

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen.

Ich kann / darf Dir aber schreiben, was Freunde von mir in ähnicher Situation gemacht haben:

Die haben sich auch mit den Gläubigern (6) über die Zahlung der 12.000 EUR innerhalb von 18 Monaten geeinigt. Dazu brauchten die weder die Insolvenz (noch eine Bilanz - oder ist Dein Umsatz jenseits der 500.000 EU???).

GbR - das sind doch zwei Einzelunternehmer und keine juristische Person - also Vollhafter. Das probem bei deren GbR war, dass einer der Gesellschafter nicht mehr / nicht so viel zahlen konnte. Das mussten dann die anderen mitschultern - de sind aber heute noch alle Freunde!!!

Ach ja - bevor ich es vergesse: Meine Freunde hatten noch kurzzeitigen Stresssssssssss mit dem Finanzamt. Die wollten ie GbR als Liebhaberei abschmettern und deshalb keine Kosten anerkennen und auch keinen Vorsteuerabzug. Hier half denen einen Fachanwlt für Steuerrecht. Gleiches Problem galt für die Investitionen. Die waren zum Glück geleast oder im Metkauf. Die haben die „Verkäufer“ zurück genommen und damit war das Ding vom Tisch.

Die haben auf den Schlusstag eine EÜR (und nichts weiter) erstellt und den Verlust gleichmäßig aufgeteilt. Ist wohl auch vom FA anerkannt worden.

Viel Erfolg.

Wenn Ratenzahlungen vereinbart und auch erfüllt werden,sehe ich keine Veranlassung eine InsO durchzuführen.
Vergleiche mit Gläubigern ist immer eine frage des geschicks und des Durchhaltungsvermögens.
Dabei kann man viele Fehler machen.Aber Vergleiche und ratenzahlung sind immer besser als eine InsO

Hier gibt es gute Tipps

www.schuldenfrust.de

Sorry,aber bei einer GBR seit Ihr immer persönlich haftbar.Versuct Einigung mit allen Gläubigern
Gruß
Jörg

Hallo,

danke für die rasche Antwort.

Ja, wir sind zwei Gesellschafter, wobei ich wahrscheinlich das meiste werde schultern müssen. Das Risiko war mir allerdings von Anfang an klar und mein Partner tut auch, was er kann. Wir sind also immer noch befreundet und ich denke, das bleibt auch so.

Bis auf einen Gläubiger habe ich mich bis jetzt mit allen geeinigt und ich denke, den letzten bekomme ich auch noch soweit. Sind ca. 30.000,- Euro, aber ich kann einige Sachen verkaufen und den Rest (ca. 15.000,-) in ca. ein bis anderthalb Jahren abtragen.

Ich hatte halt nur Angst, dass irgendwer sagt, wir müssen zwangsläufig in die Insolvenz. Weil, wenn man mal in der Maschinerie drin ist …

Das mit der EÜR (nein, wir sind nicht bilanzpflichtig) werde ich so machen. Gut ist, dass ich jetzt weiß, dass ich die GbR vollständig auflösen kann, auch wenn noch Schulden da sind. Die buchen wir dann aus und übernehmen sie privat. Habe ich doch so richtig verstanden, oder?

Vielen Dank noch mal.

Hallo Jörg,

ja, das ist mir klar, dass ich auch persönlich hafte. Einigung ist fast mit allen Gläubigern erreicht. Ich will nur eine zwangsweise Insolvenz vermeiden. Bin ja zahlungswillig, im Moment halt nur nicht voll zahlungsfähig. Das wird aber. Ich brauche halt einfach noch ein bißchen Zeit.

Gruß

Hallo,

soweit mir halt bekannt ist, muss ich, wenn die GbR-Insolvenz bestätigt ist, privat haften. Das ist mir ja auch klar. Habe ich ja nichts gegen. Ich will nur nicht, dass ein ‚überengagierter‘ Insolvenzverwalter mein Haus versteigern lässt, um damit die Gläubiger zu befrieden. Heißt, ich will einfach selbst agieren können. Wie schon gesagt, Ratenzahlungen sind vereinbart. Schulden ca. 30.000,-, davon kurzzeitig ablösbar 15.000,-, der Rest in Raten von insgesamt monatlich ca. 1.000 - 1.5000,-. Ich denke, in spätestens 18 Monaten ist die Sache vom Tisch.

Grüße

Danke für die schnelle Antwort. Ich weiß, Durchhaltevermögen müssen wir haben. Aber ich denke, das kriegen wir hin. Ich will halt unbedingt die Insolvenz vermeiden.

Ach, und vielen Dank für den Link. Ich schaue gleich mal rein.

Gruß

Nicht ganz so.

Versuchen, den Verlust zu sichern (StB fragen ist wohl besser), um dann in den Folgejahren, dass Finanzamt am Verlust (bei der Tilgung) zu beteiligen.

Viel Erfolg

OK, dann würde ich dennoch keinesfalls die GbR abmelden. Lass sie ruhen. Und führe die Verhandlungen via GbR. Mit der kannst Du ggf. Zeit schinden und im Fall der Fälle, falls Du alles zu rosig siehst, könntest Du durch die Insolvenz der GbR erheblich Zeit rausholen.

Das Wichtige: mit GbR Insolvenz kann kein GbR Gläubiger dich mehr direkt angehen; das kann dann nur noch der Insolvenzverwalter der GbR. Bei einer Schilderung, wie beschrieben, geht er nicht hin und versteigert, sondern wartet die Raten ab. (Versteigern geht ja ohnehin nicht so schnell; spielt man quer, dann dauert eine Versteigerung auch schnell 1,5-2,5 Jahre).

Eine sinnvolle Alternative kann auch sein, mit einen Anwalt (der was davon versteht) eine Insolvenz „in Aussicht zu stellen“ und auf dieser Basis zu verhandeln. Dann würde man UNTER KEINEN UMSTÄNDEN 15.000 Euro in den Ring werfen, sondern diese bereits als erste Vergleichserfüllung fließen lassen. Dann sind die Gläubiger sehr zugänglich.

Apropos Gläubiger, wer sind diese?

Hallo,
bitte teilen sie mir ihre Telefonnummer mit, damit ich Ihnen Ihre Fragen beantworten kann. Schriftlich ist das zuviel.
Gruß
HBBHs