GbR-Auflösung und Fortführung von Verträgen

Hallo zusammen,

wen sich eine GbR auflöst, weil ein Gesellschafter ausscheidet, der verbleibende Gesellschafter aber als Einzelunternehmer die Unternehmung weiterführen möchte, was passiert dann mit den vorher von der GbR geschlossenen Verträgen ?

Eine „GbR“ an sich ist ja wohl keine „Rechtsperson“, die Verträge wurden also zwischen dem Vertragspartner und den GbR-Gesellschaftern geschlossen - wie sieht die Lage dann aus, wenn ein Gesellschafter ausscheidet ?

Wie gesagt : es liegt im Interesse des verbleibenden Einzelunternehmers, die Verträge fortzuführen …

Was ist zu tun ?

Danke & Grüße vom
Frank

Grüß Dich Frank,

ich weiss nicht genau, welche Verträge Du meinst.

In jedem Vertrag ist geregelt, was bei Änderungen zu beachten ist oder sollte zumindest geregelt sein. Steht meist ziemlich weit hinten und kann sich von Vertrag zu Vertrag stark unterscheiden.

Wenn Du den Gesellschaftervetrag selbst meinst, gilt natürlich das gleiche, schau erst mal in den Vertrag. Auch bei GbR sind die Verträge hier unterschiedlich.

Bei Verträgen mit Kunden gilt das gleiche, ich gehe davon aus, dass sie neu geschlossen werden müssen, da wahrscheinlich beide Gesellschafter unterschrieben hatten.

Gruß

Ursel