Hallo zusammen,
wen sich eine GbR auflöst, weil ein Gesellschafter ausscheidet, der verbleibende Gesellschafter aber als Einzelunternehmer die Unternehmung weiterführen möchte, was passiert dann mit den vorher von der GbR geschlossenen Verträgen ?
Eine „GbR“ an sich ist ja wohl keine „Rechtsperson“, die Verträge wurden also zwischen dem Vertragspartner und den GbR-Gesellschaftern geschlossen - wie sieht die Lage dann aus, wenn ein Gesellschafter ausscheidet ?
Wie gesagt : es liegt im Interesse des verbleibenden Einzelunternehmers, die Verträge fortzuführen …
Was ist zu tun ?
Danke & Grüße vom
Frank