GbR-auseinandersetzen

2002 kündigte ein von 2 Gesellschaftern.Bis heute ist die Gesellschaft noch nicht auseinandergesetzt, ist also ruhend nicht werbend. Gilt die vertraglichen Vereinbarung noch? Der ausgeschiedene Gesellschafter weigert sich sein Minuskapital auszugleichen. Was gibt es da fürMöglichkeiten ???

Hallo, ohne den GBR Vertrag zu kennen, wird Ihnen keiner eine werthaltige Antwort geben können. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt, der Ihnen nach Kenntnis des Vertrags hilft.

Hallo,

bin zwar kein wirklicher Fachmann, aber ich würde doch sagen, dass bis zur Löschung der Firma, oder bis zur Aufhebung des Gesellschaftervertrages, sich alle GS nach diesem Vertragsinhalt richten müssen.
Da ein Gläubiger bei einer GbR theoretisch sich aussuchen darf, welcher von den GS seine Forderungen im Endeffekt ausgleicht - und dies i.d.R. derjenige ist, der am besten zu erreichen ist -, würde ich mir den GS-Vertrag nochmals genau durchlesen und ggf, einen Anwalt einschalten, der dafür sorgt, dass dein Schuldenkonto der Firma entsprechend mit dem Kapital deines Partners aufgestockt wird. Einfach sich so aus dem Staube machen geht nicht. Dies könnte u.U. sogar einen Strafbestand erfüllen.

Viel Erfolg; lass es mich bitte wissen, wenn du neue Erkenntnisse gewonnen hast.

Grüße, TT

Wenn die Gesellschafter ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als diese einzuklagen. Geht leider nicht anders …

Hallo,
bei einer GbR Gesellschaft haftet bekanntlich jeder für die Verbindlichkeiten in voller Höhe. Es gab wohl ein Geschäftskonto, das mithin allen Gesellschaftern gehörte. Wenn jetzt eine Person mehr einbezahlt hatte als die andere Gesellschaftsperson, hat diese gegenüber den zuwenig einbezahlten Gesellschaftern ein Erstattungsanspruch. Da dieser aber über 4 Jahre bereits besteht, gehe ich von Verjährung solcher Ansprüche aus. Aber genau kann ich darüber nur etwas sagen, wenn mir die Verträge und alle Umstände in allen Einzelheiten bekannt sind. Evt. fragen Sie mal den damaligen Steuerberater, der kann das bestimmt auch überblicken.
MfG
PB

Hallo,

tut mir leid, aber da kann ich nicht helfen.

Gruß,

twilight666

Hat die Gesellschaft also nie irgendeine Funktion übernommen?

Hier wäre der genau Wortlauf des Vertrags wichtig. Daher ist derzeit keine klare Aussage mögich…

2002 kündigte ein von 2 Gesellschaftern.Bis heute ist die
Gesellschaft noch nicht auseinandergesetzt, ist also ruhend
nicht werbend. Gilt die vertraglichen Vereinbarung noch? Der
ausgeschiedene Gesellschafter weigert sich sein Minuskapital
auszugleichen. Was gibt es da fürMöglichkeiten ???

Hallo,
leider ist mir eine exakte Antwort hier nicht möglich, da ich den Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht kennen. Rechtlich wird eine GbR durch Kündigung oder Tod eines Gesellschafters aufgelöst, wenn die GbR aus zwei Gesellschaftern bestand. Es sei denn, es ist im Gesellschaftsvertrag anderes geregelt. Ich würde Ihnen empfehlen, sich in diesem Fall mit allen entsprechenden Unterlagen an einen Fachanwalt zu wenden. Es tut mir leid, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.

Vielen Dank für den Tipp…mach ich. VG Veritas

Hallo, ohne den GBR Vertrag zu kennen, wird Ihnen keiner eine
werthaltige Antwort geben können. Wenden Sie sich an einen
Fachanwalt, der Ihnen nach Kenntnis des Vertrags hilft.

Vielen Dank…melde mich Grüsse Veritas 1

Vielen Dank …habe aber keine Kohle mehr ;;(( Veritas 1

Wenn die Gesellschafter ihren vertraglichen Pflichten nicht
nachkommen, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als diese
einzuklagen. Geht leider nicht anders …

Vielen Dank…ich habe immer meine Ansprüche angemeldet…zählt das nicht auch ? Der hatte damals ja nix. Viele Grüße und Merci Veritas 1

Trotzdem vielen Dank Veritas 1

Hallo,
Anmelden reicht nicht!
Wenn kein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde oder wird, tritt Verjährung ein.
Auch bei normalen Forderungen können Sie so oft mahnen wie Sie wollen, Verjährung tritt ein, es sei denn, die Gegenseite hat anerkannt oder hat um Fristaufschub gebeten, dann hindert solche eine Maßnahme die Verjährungszeit um die Fristverlängerungszeit.
MfG
PB

Vielen Dank…ich habe immer meine Ansprüche
angemeldet…zählt das nicht auch ? Der hatte damals ja nix.
Viele Grüße und Merci Veritas 1

Wenn du den Streit gewinnst, dann hast du doch wieder Kohle. Eine Beratung beim Rechtsanwalt kostet dir ca. 230,- €. Das wärs doch wert… wenn es um mehr geht!!!