eine GbR aus 2 Gesellschafter A und B. A tritt aus der GbR aus. Das Auseinandersetzungsguthaben der GbR wird zu 10.000 Euro ermittelt. B führt die Firma weiter und übernimmt alle Einlagen, d.h. A verzichtet auf die Auszahlung seines Anteils von 5000 Euro.
Wie wirkt sich dies nun steuerlich für A und B aus. Kann A diesen Verlust (die 10.000 Euro wurden ja bereits als Gewinn in den Vorjahren versteuert) steuerlich als Verlust (in voller Höhe 5000) geltend machen ?
Ein Dankeschön im Voraus für die Beantwortung dieser Frage.
Das steuerliche Auseinandersetzungsguthaben hat doch nichts mit der Versteuerung von Gewinnen aus Vorjahren zu tun. Es handelt sich dabei doch eher um Gewinne, die noch nicht versteuert wurden, i. d. R. um die Aufdeckung stiller Reserven. Der Verzicht auf die Auszahlung verhindert m. E. die Versteuerung bei A nicht. Der Verzicht stellt außerdem eine Schenkung an B dar.
eine konkrete Aussage ist mit diesen Angaben nicht möglich, da die steuerliche Würdigung vom Gesellschaftsvertrag, der Auseinandersetzungsbilanz und den jeweiligen Kapitalkonten abhängt. Es kann auch eine Schenkung von A nach B sein, die keine ertragsteuerliche Auswirkung hat. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater mit Ihren konkreten Unterlagen.