Guten Tag,
eine GbR aus 2 Gesellschafter A und B. A tritt aus der GbR aus. Das Auseinandersetzungsguthaben der GbR wird zu 10.000 Euro ermittelt. B führt die Firma weiter und übernimmt alle Einlagen, d.h. A verzichtet auf die Auszahlung seines Anteils von 5000 Euro.
Wie wirkt sich dies nun steuerlich für A und B aus. Kann A diesen Verlust (die 10.000 Euro wurden ja bereits als Gewinn in den Vorjahren versteuert) steuerlich als Verlust (in voller Höhe 5000) geltend machen ?
Ein Dankeschön im Voraus für die Beantwortung dieser Frage.