Ist man nach Gründung einer GbR automatisch einer Kammer (Handwerkskammer oder IHK) zugehörig? Was ist, wenn es keine eigentliche Betriebsstätte gibt oder hat das damit nichts zu tun? Was ist zu beachten?
Vielen Dank allen Helfern.
Marco
Ist man nach Gründung einer GbR automatisch einer Kammer (Handwerkskammer oder IHK) zugehörig? Was ist, wenn es keine eigentliche Betriebsstätte gibt oder hat das damit nichts zu tun? Was ist zu beachten?
Vielen Dank allen Helfern.
Marco
Ist man nach Gründung einer GbR automatisch einer Kammer
(Handwerkskammer oder IHK) zugehörig?
Nein.
Es ist auch nichts zu beachten, nur weil man eine GbR gründet. Betreibt diese z.B. ein Gewerbe, so ist dieses anzumelden. Aber nicht wegen der GbR, sondern wegen des Gewerbes.
Levay