ich werde demnächst eine GbR gründen und habe hierzu eine Frage:
Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass zum Zeitpunkt der Gründung jeder Gesellschafter einen Betrag x als Einlage einzahlt.
Ist es möglich, z.B. 10% des Gewinns als „Rücklage“ in das Eigenkapotal einzuzahlen, um z.B. Inventar oder Firmenreisen zu bezahlen?
Wenn ja, wie ist es dann mit der Besteuerung?
Können Einlagen (und evtl rücklagen) auf dem selben Konto liegen, das als eingangskonto verwendet wird?
Das ist halt so üblich, dass man einen Teil des gewinns, falls denn einer da sein sollte,
im Unternehmen hält, für spätere Investitionen.
Da in der hinsicht nichts vereinbart ist, kann man das wohl verbuchen, wie man möchte,
ich glaube nicht, dass die GBR in der Hinsicht rechtlichen Beschränkungen unterliegt.
Steuerlich ist halt immer eine komplizierte Sache:
Man vergleicht halt, ob es günstiger ist, die gewinne im Unternehmen zu lassen,
oder auszuschütten:
muss man sich wohl steuerlich mal ausgiebig mit befassen bzw. beraten lassen,
eventuell auch in einem Steuerforum…
egal was der Sperimator geschrieben hat, melde ich mich mal.
Eine GbR ist eine Personengesellschaft, mit hin ist föllig uninteressant, ob der Gewinn entnommen wird (egal in welcher Höhe), oder ob Entnahmen der Gesellschafter über den Gewinn hinaus gemacht werden, oder ob keiner der Gesellschafter Geld aus der Gesellschaft nimmt. Für alle Gesellschafter werden Eigenkapitalkonten geführt. So ist es auch möglich, das nur ein Gesellschafter Ausgaben tätigt für betriebliche Aufwendenungen, und diese Höhe nur seinem Kapitalkonto gutgeschrieben wird.
Es ist total unerheblich für die Besteuerung welcher Gesellschafter wie viel Geld(wert) aus der Gesellschaft entnommen hat. Auf seinen Gewinnanteil (regelt sich dem Gesellschaftsvertrag) hat er die Einkommensteuerbelastung.
Es handelt sich bei meinen Äußerungen nicht um Rechtsberatung.
Mit schönen Grüßen
Rainer
Angenommen eine GbR nimmt 1000€ ein und es gibt zwei Gleichbeteiligte Gesellschafter.
Wenn ich das richtig verstanden habe, zahlt jetzt jeder Einkommenssteuer auf 500€ egal ob das Geld an die Gesellschafter ausbezahlt wird oder auf dem Firmenkonto bleibt.
Das mit den Eigenkapitalkonten habe ich aber noch nicht verstanden. Ich habe ja effektiv nur ein Konto und da ich nur eine EÜR und keine doppelte buchführung mache, habe ich doch auch dort keine einzelkonten oder?
Ist es möglich im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren, dass x% in das GbR Kapital über gehen und nicht ausbezahlt werden dürfen?
Ist es möglich, z.B. 10% des Gewinns als „Rücklage“ in das
Eigenkapotal einzuzahlen, um z.B. Inventar oder Firmenreisen
zu bezahlen?
man kann mit Eigenkapital keine Rechungen bezahlen. Das wird schon bei einem Blick in die Bilanz deutlich: Eigenkapital befindet sich auf der Passivseite der Bilanz, während Bargeld und Guthaben auf der Aktivseite zu finden sind.
Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass zum Zeitpunkt der
Gründung jeder Gesellschafter einen Betrag x als Einlage
einzahlt.
Wer erstellt den den Gesellschaftsvertrag? Habt ihr einen Steuerberater, der Euch hilft? Warum fragst Du nicht dort nach - und zwar bevor Du unterschreibst! Bei einem Steuerberater kannst du explizite und vor allem rechtlich abgesicherte Antworten genau zu Deinen Fragen und dem Gesellschaftsvertrag bekommen.
Auch wenn die Antworten, die hier gegeben wurden absolut korrekt sind.
In Deinem eigenen Interesse: Setze Dich wenigstens in den Grundlagen mit der EÜR und den Bestimmungen für eine GbR auseinander. Auch wenn Du Deine Gesellschafter alle gut kennst und ihr Euch immer einig seid. Das könnte sich im Zuge der Tätigkeit ändern.
Wenn Du nicht alleine lernen kannst/möchtest, melde Dich bei einem Kursus, der praxisorientiert ist, z.B. an einer VHS an.
Und besorge Dir, falls noch nicht geschehen, die wichtigsten Gesetztestexte.
Als was läuft das Geld was ich nicht an die Gesellschafter
ausbezahle denn sonst? Weil effektiv kann ich das Geld ja
nehmen und damit was bezahlen.
Das ist aber nicht das Eigenkapital, sondern Kassenbestand oder Guthaben bei Kreditinstituten. Der einzige Moment, in dem Eigenkapital und Barbestand/Guthaben normalerweise gleich sind, ist der Moment der Gründung, wenn das Eigenkapital der Gesellschaft durch die Gründer eingebracht wird. Anschließend wird das Geld für Bürmaterial, Möbel, Computer usw. ausgegeben, während das Eigenkapital immer noch da ist (in der Bilanz).
Sofern die GbR nicht bilanziert, ist die Unterscheidung zwischen Eigenkapital und Liquidität formal nicht so wichtig; nachstehender Rat gilt aber trotzdem.
Mein Wissen in Rechnungswesen hält sich leider sehr in
Grenzen
Das dachte ich mir und deswegen erwähnte ich das - nämlich um aufzuzeigen, daß in dem Bereich Nachholbedarf besteht, sofern Du in der GbR mit den Finanzen zu tun hast.
zu deiner Frage, Gesellschaftsvertrag, grundsätzlich das ja.
Aber trotzdem bekommt jeder nach Gesellschaftsvertrag seine Gewinngutschrift für seine eigene Besteuerung, ob er es in der GbR lässt (dann eigentlich auch wieder ein separates Konto) oder ob er es in genauer Höhe (oder auch darüber) entnimmt.
Welche Art von Aufzeichnungen macht ihr denn? Am einfachsten und für jeden am besten nachvollziehbar ist eine Buchhaltung.
Die Kapitalkonten - müssen keine Buchhaltungskonten - und schon gar kein Bankkonto sein. Es ist lediglich eine Aufzeichnung der Bewegungen der Eigenkapitale der Gesellschafter.(z.B. Excel-Datei). Es soll nur auf Jahresebene die Zunahmen und Minderungen darstellen.
Es kann sich wie gesagt zwischen den Gesellschaftern unterschiedlich entwickeln.
Gesellschafter erste Einlage +Einlagen/ +Gewinnant. Stand 31.12.
-Entnahmen -Verlust
A 500,00 +100,00 +300,00 + 900,00
B 500,00 -200,00 +300,00 + 600,00
Soetwas wäre möglich. Und hat absolut nichts mit der Summe der flüssigen Mittel in der GbR zu tun.
Eine GbR ist eine Personengesellschaft, mit hin ist föllig
uninteressant, ob der Gewinn entnommen wird (egal in welcher
Höhe), oder ob Entnahmen der Gesellschafter über den Gewinn
hinaus gemacht werden, oder ob keiner der Gesellschafter Geld
aus der Gesellschaft nimmt.
das stimmt in der regel. es gibt aber davon eine abweichung hinsichtlich der thesaurierten gewinne:
Es ist total unerheblich für die Besteuerung welcher
Gesellschafter wie viel Geld(wert) aus der Gesellschaft
entnommen hat. Auf seinen Gewinnanteil (regelt sich dem
Gesellschaftsvertrag) hat er die Einkommensteuerbelastung.
auch das ist nicht ganz korrekt. wenn die fruchtziehung der gesellschafter von den vereinbarungen im gesellschaftsvertrag grob abweicht, dann interessiert sich das finanzamt schon mal für die gründe… kommt aber sehr selten vor…