Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man bei einer GbR Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer zahlen muss? (wo steht soetwas geschrieben?)
Servus ??,
systematisch steht immer am Anfang der einzelnen Steuergesetze, wer und was zu dieser Steuer veranlagt wird.
Mit dem leichteren anfangend, findet man in § 1 KStG eine Aufzählung der KSt-pflichtigen Körperschaften und Personenvereinigungen, denen allen gemein ist, dass sie über eine eigene Rechtsperson verfügen. Also: GbR, OHG, KG sind (für sich allein) nicht körperschaftsteuerpflichtig.
Ertragsteuerpflicht hängt also an den einzelnen Beteiligten. ESt, wenn es sich um natürliche Personen handelt (>> §1 EStG), die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder, wenn dieses nicht zutrifft, beschränkte Steuerpflicht mit ihren im Inland erzielten Einkünften (Aufzählung der Einkunftsarten zu den sachlichen Voraussetzungen für die Besteuerung in §2 EStG). Wenn es sich um Körperschaften und Personenvereinigungen mit eigener Rechtsperson handelt, zurück zu §1 KStG.
Wie funktioniert jetzt die Erklärung und die Veranlagung der Einkünfte technisch? Hierzu § 180 AO: Wenn mehrere Personen an den Einkünften einer Personenvereinigung beteiligt sind, werden diese Einkünfte gesondert festgestellt.
D.h. die Personengesellschaft legt eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“ vor, daraufhin ergeht ein Feststellungsbescheid, und die in diesem festgestellten Einkünfte werden bei der Veranlagung der Beteiligten berücksichtigt (übrigens auch ohne dass sie ihrer Höhe nach in deren ESt-Erklärungen angegeben werden).
Schöne Grüße
MM
Hallo Christina,
Körperschaftssteuer bezahlen nur Kapitalgesellschaften. Da eine GbR eine Personengesellschaft ist, muss sie nur Einkommenssteuer bezahlen. Die Einkommenssteuer bezahlen die Gesellschafter der GbR.
Viele Grüße
Gesine