Hallo,
ich habe eine Frage zu der Festzetung von Vorauszahlungen (Gewerbesteuer und Einkommensteuer): Werden diese Vorauszahlungen auch fällig wenn man von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch macht?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Grüße,
Marcel
Hi !
Einkommensteuer (ESt) fällt für eine GbR nicht an, da lediglich natürliche Personen der ESt unterliegen. In Abhängig der Höhe des geplanten Gewinns können aber gegen die Gesellschafter der GbR ESt-Vorauszahlungen festegesetzt werden.
Auch für die GbR gilt ein Freibetrag bei der Gewerbesteuer in Höhe von € 24.500,00. Wenn die KU-Regelung in Anspruch genommen wird, ist davon auszugehen, dass die geplanten Umsätze unter € 17.500,00 im ersten Jahr liegen. Wenn aber der Umsatz schon unter dem gewerbesteuerlichen Freibetrag liegt, wie sollte der Gewinn dan diesen Betrag übersteigen?
Es werden daher auch für die Gewerbesteuer keine Vorauszahlungen festgesetzt. Ob wegen Überschreiten der Grenzen mit der Gewerbesteuer-Erklärung dann möglicherweise doch noch Gewerbesteuer anfällt, ist natürlich unabhängig von den Vorauszahlungen zu betrachten.
BARUL76
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