GbR für Erbverwaltung empfehlenswert?

Hallo,

gemeinsam mit meinem Bruder ein Haus (Wert ca. 300.000 Euro) und eine Wohnung (Wert ca. 120.000 Euro) von unserer Mutter in Deutschland zu erben.
Im Moment sind diese Immobilien (noch) nicht verkauft.
Erbschaftssteuer enfällt offenbar (Freibetrag).
Das Haus steht leer, die Wohnung ist vermietet (nicht sehr profitabel, aber geht halt weiter).

Der Steuerberater empfiehlt nun, daß meine Bruder und ich eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen, um die Verwaltung dieses Erbes besser zu regeln, auch steuerlich usw.
Verkomplizierend kommt dazu, daß ich in Großbritannien lebe (und dort meine Steuern zahle).

Habt Ihr Erfahrungen mit GbR in solchen Erbfällen, und ob das gut geht - oder kann es eher technische / praktische Probleme verursachen? Irgendetwas, was beachtet werden sollte? Könnten wir es z.B. einrichten, daß mein Bruder der ernannte Geschäftführer der GbR wird, und 100% der Mieteinnahmen bekommen kann (ich brauche die nicht) - allerdings bleibe ich dennoch zu vollen 50% verantwortlich, falls etwas finanziell schief geht…?

Muss man die Einrichtung einer solchen, eher kleinen GbR (immer) notariell formalisieren?

Danke sehr.

Haftet da jeder Beteiligte nach außen zu 100% und darf sich das dann im Innenverhältnis wiederholen?

„Sollte das Vermögen der GbR nicht ausreichen, um alle Forderungen zu begleichen, müssen alle Mitgesellschafter dafür geradestehen – und das ohne Begrenzung nach oben.“

Quelle

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Ich meinte, die Verantwortlichkeit ist zwischen meinem Bruder und mir (gleich) geteilt, im rechtlichen Sinne, auch wenn die praktischen Verantwortlichkeiten und Aufgaben evtl. unterschiedlich verteilt sind.

Also, mit anderen Worten: falls ich ihm die Handlungsrechte fast voll übertrage, aber er vermasselt etwas, dann mich ich genau so wie er dafür gerade stehen.

Nicht, daß ich ihm nicht vertraue, aber etwas komisch ist es schon.

Ah, ich sehe gerade, Peter, Du hast das so noch erwähnt, danke.

Also: was ist denn dann der genaue Vorteil einer GbR…?

Diese Frage ist falsch gestellt. Wenn jemand verstirbt und mehrere Erben hinterlässt, dass entsteht im Zeitpunkt des Todes automatisch eine Erbengemeinschaft aus allen Erben. Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). D.h. die muss nicht gegründet werden und deren Entstehen kann man auch nicht verhindern. Erst mit Auflösung der Erbengemeinschaft durch Verteilung des Nachlasses auf die einzelnen Erben kommt man da wieder raus.

D.h. die einzige Möglichkeit schnell wieder von der GbR weg zu kommen besteht darin, sich möglichst schnell über die Verteilung des Erbes zu verständigen, also z.B. Immobilien zu veräußern und den Erlös dann gemäß der Erbanteile zu verteilen (oder einer übernimmt die Immobilie(n) und zahlt den anderen einvernehmlich aus, …).

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Wie ist es denn, wenn die Gemeinschaft Schulden erbt? Bei einer GbR können sich Gläubiger an einen Gesellschafter halten.

Wenn nun vom Erbzeitpunkt bis zum Ausschlagen des Erbes Zeit vergeht, besteht die GbR solange. Sitzen die Erben schuldrechtlich in der Falle?

Okay, danke.

Komischerweise regte eine Steuerberaterin uns an, so eine GbR formal zu etablieren, statt einfach eine informale Erbengemeinschaft zu bleiben. Es kann sein, dass es den Prozess von Steuerberechnung (z.B. durch Mieteinnahmen) auf diese Art erleichtern mag usw.

Ich bin mal gespannt, wie mein Bruder und ich das dann aushandeln. Er hängt emotional recht stark an dem Haus (ich weniger), während das Gedöns mit der Wohnungsvermietung eher weniger attraktiv ist. Er wohnt ja auch recht weit weg von dem Ort - es ist also alles nicht so praktisch, zumindest nicht längerfristig.
Allerdings bin ich optimistisch, daß wir uns wohl kaum zerstreiten werden; das kann also noch alles etwas warten.

Ich würde wohl zuerst einmal den Wert der Immobilie erfassen.
Ein Gutachter sollte sich das mal alles ansehen, auch im Hinblick auf versteckte Mängel.

Warum?

Weil man dann eine neutral ermittelte Basis hat, auf deren Grundlage man weiter diskutieren sollte.

Bruder A könnte meinen, die Immobilie habe sowieso einen geringen Wert und Bruder B habe ja eher kein Interesse daran, während Bruder A zwar kein Interesse an der Immobilie hat, aber am vermeintlich hohen Erlös schon doch interessiert ist.
Wenn dann der eine viel Arbeit und Geld hereinsteckt und der andere nach Jahren mal zu Besuch kommt und das Schmuckstück sieht, könnten Begehrlichkeiten aufkommen.

Ah, danke. Das wird in unserer Situation wohl nicht passieren - aber ich verstehe, was Du meinst, guter Punkt.

Sagen wir es mal so: Man kann als Jurist Steuerberater werden, aber nicht jeder Steuerberater ist Jurist. Ich kenne massenhaft ewig existierende Erbengemeinschaften, die teilweise auch recht große Immobilienbestände genau so verwalten. Vielleicht kann ja @Aprilfisch etwas Erhellendes zur Idee der Steuerberaterin beitragen?

@Wiz: mittlerweile habe ich auch einen recht hilfreichen Artikel gefunden: https://www.anwalt.org/erbengemeinschaft-gbr/

„Nette Idee“, aber bei zwei Erben, von denen einer auch noch im Ausland lebt, sollte man doch eher in Richtung kurzfristiger Auseinandersetzung gehen. Ganz abgesehen davon, dass man bei zwei gleichberechtigten Erben ohnehin nicht viel wird erreichen können. Entweder sie sind sich einig, dann braucht es keine großen weiteren Regelungen. Oder sie sind sich nicht einig, dann wird man auch nicht zu entsprechenden Regelungen kommen.

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