Ès handelt sich um eine GbR mit zwei Partnern (Geschwister)mit gleicher Beteiligung. Ein Partner nennt sich Geschäftsführer und Inhaber dieser GbR, obwohl es keinen Vertrag gibt. M.E. ist dies sogar strafbar.
Desweiteren schließt er bindende Verträge ab und unterschreibt diese alleine, obwohl, wie schon erwähnt, keine Genehmigung, resp. Vertrag dafür vorliegt. Sind diese Verträge eigentlich rechtswirksam, wenn nicht und man könnte diese anfechten, verhält er sich dann nicht geschäfts-schädigend?
Muss man als gleichberechtigter Partner diese Vorgehensweise einfach hinnehmen, denn er läßt sich auf keinerlei Diskusssionen ein, oder macht man sich sogar mit strafbar, wenn man ihn einfach gewähren läßt?
Evtl kann mir einer fundierte Antwort geben. Ich bedanke mich im vorraus
LG Mike
Ès handelt sich um eine GbR mit zwei Partnern (Geschwister)mit
gleicher Beteiligung. Ein Partner nennt sich Geschäftsführer
und Inhaber dieser GbR, obwohl es keinen Vertrag gibt. M.E.
ist dies sogar strafbar.
Und an welchen Straftatbestand denkst du dabei?
Desweiteren schließt er bindende Verträge ab und unterschreibt
diese alleine, obwohl, wie schon erwähnt, keine Genehmigung,
resp. Vertrag dafür vorliegt. Sind diese Verträge eigentlich
rechtswirksam, wenn nicht und man könnte diese anfechten,
verhält er sich dann nicht geschäfts-schädigend?
In einer GbR gilt grundsätzlich Gesamtvertretungsbefugnis. Er handelt also ohne Vertretungsmacht. Die Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam und können von der GbR genehmigt oder abgelehnt werden.
Muss man als gleichberechtigter Partner diese Vorgehensweise
einfach hinnehmen, denn er läßt sich auf keinerlei
Diskusssionen ein, oder macht man sich sogar mit strafbar,
wenn man ihn einfach gewähren läßt?
Nein, macht man sich nicht.