ich habe einige Verständnisfragen zu einer GbR. Ich habe zwar im Netz schon Einiges darüber gelesen, dennoch bleiben ein paar Frage unbeantwortet:
1. MUSS ein Gesellschaftervertrag bestehen? 2. Wie sieht’s steuerlich aus? Wird der Umsatz der GbR verstauert, oder nur der der einzelnen Gesellschafter? Wenn ja, kann die GbR dann das Geld als „Firma“ behalten, ohne zu versteuern? Das kann ich mir kaum vorstellen. 3. Gibt es einen Steuerfreibetrag? 4. Was genau bewirkt das Urteil vom BGH bezüglich der rechtsfähigkeit? 5. Inwieweit bin ich haftbar für Schäden, die im Zusammenhang mit der GbR auftreten? Soweit ich verstanden habe, doch mit meinem kompletten Privatvermögen, oder?
Nett wären Links, wo ich das Ganze noch einmal nachlesen kann, vielleicht auch mit den entsprechenden Stellen im Gesetz.
Nein. Besteht kein Gesellschaftervertrag gelten die Regelungen des BGB. Da diese allerdings in manchen Fällen unpraktisch oder schwerfällig sind, empfiehlt sich ein Gesellschaftervertrag.
2. Wie sieht’s steuerlich aus? Wird der Umsatz der GbR
verstauert, oder nur der der einzelnen Gesellschafter? Wenn
ja, kann die GbR dann das Geld als „Firma“ behalten, ohne zu
versteuern? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Der Firmengewinn wird den Gesellschaftern anteilig zugeteilt und diese versteuern den Gewinn über ihre Einkommenssteuer. Was am Ende übrig bleibt ist dann der Firmengewinn nach Steuern. Die Firma kann also kein Geld „behalten“ ohne es zu versteuern.
5. Inwieweit bin ich haftbar für Schäden, die im
Zusammenhang mit der GbR auftreten? Soweit ich verstanden
habe, doch mit meinem kompletten Privatvermögen, oder?
Es sollte, jeder der sich von einer GbR wieder trennen wllte, verfluchte den Tag an dem er nachlässig sagte „Brauchen wir nicht“
2. Wie sieht’s steuerlich aus? Wird der Umsatz der GbR
versteuert, oder nur der der einzelnen Gesellschafter? Wenn
ja, kann die GbR dann das Geld als „Firma“ behalten, ohne zu
versteuern? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Der Umsatz wird immer mit der Umsatzsteuer belegt.
die Gesellschafter müssen die entnommenen Beträge mit der ESt versteuern.
Die Firma versteuert ihr Gewerbekapital.
3. Gibt es einen Steuerfreibetrag?
Ja
4. Was genau bewirkt das Urteil vom BGH bezüglich der
rechtsfähigkeit?
eine Firma ist eine juristische Person.
5. Inwieweit bin ich haftbar für Schäden, die im
Zusammenhang mit der GbR auftreten?
Voll
Soweit ich verstanden
habe, doch mit meinem kompletten Privatvermögen, oder?
2. Wie sieht’s steuerlich aus? Wird der Umsatz der GbR
versteuert, oder nur der der einzelnen Gesellschafter? Wenn
ja, kann die GbR dann das Geld als „Firma“ behalten, ohne zu
versteuern? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Der Umsatz wird immer mit der Umsatzsteuer belegt.
hallo,
ggfs. kleinunternehmerregelung beachten !
die Gesellschafter müssen die entnommenen Beträge mit der ESt
versteuern.
nicht die entnommenen Beträge sondern der steuerliche gewinn/ verlust wird hälftig (wenn im vertrag nichts gegenteiliges geregelt ist) der ESt unterworfen…
Die Firma versteuert ihr Gewerbekapital.
das war mal - nur der gewerbeertrag wird versteuert !
3. Gibt es einen Steuerfreibetrag?
Ja
bei der gewst 24.500 euros für die gbr
bei der ESt die üblichen grenzen…
4. Was genau bewirkt das Urteil vom BGH bezüglich der
rechtsfähigkeit?
Der Firmengewinn wird den Gesellschaftern anteilig zugeteilt
und diese versteuern den Gewinn über ihre Einkommenssteuer.
Was am Ende übrig bleibt ist dann der Firmengewinn nach
Steuern. Die Firma kann also kein Geld „behalten“ ohne es zu
versteuern.
Unter bestimmten Umständen geht das schon, aber natürlich nicht frei nach Gusto. Stichwort Ansparabschreibung: die Gesellschaft hat vor, z.B. eine Maschine für 50.000 Euro anzuschaffen, dies aber nicht sofort, sondern z.B. in 2 Jahren. Bereits im Vorfeld könnt ihr gegenüber dem Finanzamt erklären, daß z.B. aus dem Ertrag von 2004 ein Teil, sagen wir 20.000 Euro, für diese Maschine zurückgestellt werden soll. Diese 20.000 Euro werden dann aus der Steuer erstmal ausgeklammert.
Maximale Beträge sind afaik 240.000 Euro absolut und 40% des Anschaffungspreises.
Der Haken:
das Geld muss dann auch wirklich innerhalb der nächsten Jahre (bei Existenzgründern afaik 5) zum beabsichtigten Zweck verwendet werden. Ansonsten wird es nach Ablauf dieser Zeit nachträglich versteuert.
Der Clou:
Du kannst den Plan freilich jederzeit verwerfen, und die angesparten Reserven auflösen. Damit kannst du trotzdem einen Haufen Geld sparen. Nehmen wir als Beispiel einen Einzelunternehmer mit schwankenden Geschäftsergebnissen (Steuersätze vor 2004):
Jahr 1: Ertrag 100.000, davon 30.000 als Ansparabschreibung, 70.000 zu versteuern. --> ESt 24.000 statt 38.600 Euro
Jahr 2: Ertrag 30.000, A-A wird aufgelöst, 60.000 zu versteuern, ESt 19.200 statt 6.400 Euro
Effekte: 1. 1.800 Euro Steuern gespart, zweitens einen Zinsgewinn über die verlagerten 30.000 Euro.
Falsch, er muss. Eine Gesellschaft wird nämlich dadurch gegründet, dass ein Gesellschaftsvertrag geschlossen wird (§ 705 BGB).
Der Vertrag ist formlos möglich (ergo auch mündlich und konkludent) und muss nicht unbedingt irgendwas regeln, außer dass sich die Gesellschafter verpflichten, einen gemeinsen Zweck durch bestimmte Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Nein. Besteht kein Gesellschaftervertrag gelten die Regelungen
des BGB.
Falsch, ohne Vertrag liegt schon gar keine Gesellschaft vor (§
705 BGB)
Wir wollen ja hier auch die Intention des Ursprungspostings nicht vergessen und da bezog sich die Frage, wenn vielleicht auch juristisch nicht völlig korrekt gestellt, IMHO auf einen schriftlichen Vertrag.
Also:
Muss für eine GbR ein schriftlicher Gesellschaftervertrag bestehen.
Und hierfür ist die Antwort nein. Es reicht eine mündliche Abrede. Die hat dann den sinngemäßen Inhalt „Wir wollen eine GbR gründen“. Und dann gelten alle Regelungen aus dem BGB.