GbR Gesellschafter nach Arbeitsaufwand bezahlen ?

Hallo zusammen,

ist es möglich, einen Gesellschafter in einer GbR anstelle der Bemessung der Einlagenhöhe nach erbrachter Arbeitsleistung (Stunden etc.) zu vergüten / auszuzahlen ?

Angenommen in einer GbR erbringen die Gesellschafter teils unterschiedliche Zeitaufwände, es kommt auch vor, dass ein Gesellschafter mal einen Monat nichts erbringt.

Diesbezüglich wird angestrebt die Gewinnverteilung nicht anhand der Einlagen zu vollziehen (es wird angenommen, sie sind von allen gleich erbracht), sondern wie oben geschildert anhand der erbrachten Arbeitsleistung.

Untereinander sicher kein Problem, aber wie reagiert das Finanzamt darauf ? Kann man in der Steuererklärung beispielsweise aufrechnen, wie viel Gewinn insgesamt erwirtschaftet wurde und welchen prozentualen Anteil jeder einzelne Gesellschafter davon hat ?

Hat ja auch den Effekt, dass nicht jeder zu gleichen Teilen versteuern muss …

Kann eine solche Klausel der Gewinnverteilung nach Aufwand im Gesellschaftervertrag problemlos verankert werden ?

Ein Lösungsansatz wäre interessant …

DANKE !!!

Solange der Sinn dieser Gewinnverlagerung nicht rein die Steuerersparniss ist (der mit dem geringsten Steuersatz versteuert), sondern tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, können die Gesellschafter die Gewinnverteilung regeln wie sie wollen.