Besteht bei einer GbR überhaupt die Gefahr, dass einer der Gesellschafter als scheinselbständig eingestuft wird?
Folgender Sachverhalt sei mal unterstellt. Eine GbR im Bereich IT-Dienstleistungen besteht schon seit über 10 Jahren. Beide Gesellschafter sind mit 50% am Gewinn beteiligt. Wenn sich an der internen Gewinnverteilung nichts ändert, die Geschäfte sich aber nun so entwickeln, dass einer der Gesellschafter im Prinzip nur noch dauerhaft über mehrere Jahre für einen Auftraggeber arbeitet, besteht dann die Gefahr, dass dieser Gesellschafter als scheinselbständig eingestuft wird. Dabei sei unterstellt, dass der andere Gesellschafter nicht für diesen Auftraggeber tätig ist, sondern für viele andere kleine Auftraggeber.