GbR-Gesellschafter scheinselbständig?

Besteht bei einer GbR überhaupt die Gefahr, dass einer der Gesellschafter als scheinselbständig eingestuft wird?

Folgender Sachverhalt sei mal unterstellt. Eine GbR im Bereich IT-Dienstleistungen besteht schon seit über 10 Jahren. Beide Gesellschafter sind mit 50% am Gewinn beteiligt. Wenn sich an der internen Gewinnverteilung nichts ändert, die Geschäfte sich aber nun so entwickeln, dass einer der Gesellschafter im Prinzip nur noch dauerhaft über mehrere Jahre für einen Auftraggeber arbeitet, besteht dann die Gefahr, dass dieser Gesellschafter als scheinselbständig eingestuft wird. Dabei sei unterstellt, dass der andere Gesellschafter nicht für diesen Auftraggeber tätig ist, sondern für viele andere kleine Auftraggeber.

Auch GbR-Gesellschafter kann scheinselbständig sein
Servus,

das mit dem einen Auftraggeber ist ziemlich lange her, abgesehen von den Tätigkeiten, bei denen Einzelunternehmer RV-pflichtig sein können - dabei geht es dann aber nicht um Scheinselbständigkeit.

Entscheidend ist die organisatorische Eingliederung in das Unternehmen des Auftraggebers. Wenn diese derjenigen eines Arbeitnehmers entspricht (weisungsgebundene Tätigkeit, feste Vorgaben zu Ort und Zeit der Tätigkeit, Überwachung der Leistungen usw.), kann auch der beschriebene Mensch scheinselbständig sein.

Ist im Zusammenhang IT allerdings eher wenig wahrscheinlich: Man ist in dieser Branche nicht mehr ganz so hemdsärmelig unterwegs wie vor zehn Jahren, aber es ist immer noch typisch für Consultants im gesamten IT-Bereich, dass sie sich von niemandem (außer ggf. dem eigenen technischen Leiter) etwas sagen lassen.

Im Zweifelsfall heißt der Schlüssel wie immer: Statusfeststellung.

Schöne Grüße

MM