Hallo Wissende,
man stelle sich vor:
Eine GbR mit 4 Gesellschaftern hat sich gegründet. Einziger Zweck ist die Verteilung von Tantiemen aus einer vor Jahren produzierten Schallplatte/CD. Im GbR-Vertrag sind nur die 4 Gesellschafter benannt und die Verteilung der Erlöse zu gleichen Teilen. Über ein Ausscheiden der Gesellschafter ist nichts geregelt. Gesellschafter A ist hoch verschuldet und verstirbt irgendwann. Über eventuelle Erben ist nichts bekannt, es meldet sich jedoch einer der Gläubiger von A mit offenbar berechtigten Ansprüchen (Titel). Frage: Muss die GbR von nun an dem Gläubiger von A den Anteil aus den anfallenden Tantiemen auszahlen, der A zugestanden hätte? Endet diese Zahlungspflicht (falls vorhanden) nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne oder erst mit kompletter Zahlung der Ansprüche? Was geschieht nach vollständiger Bezahlung mit eventuell weiteren Tantiemen? Muss die GbR versuchen, einen Erben ausfindig zu machen oder darf fortan unter den 3 verbliebenen Gesellschaftern verteilt werden?
Danke und gruß,
Tommy