GbR - Gesellschafter verstorben, Erben unbekannt

Hallo Wissende,

man stelle sich vor:
Eine GbR mit 4 Gesellschaftern hat sich gegründet. Einziger Zweck ist die Verteilung von Tantiemen aus einer vor Jahren produzierten Schallplatte/CD. Im GbR-Vertrag sind nur die 4 Gesellschafter benannt und die Verteilung der Erlöse zu gleichen Teilen. Über ein Ausscheiden der Gesellschafter ist nichts geregelt. Gesellschafter A ist hoch verschuldet und verstirbt irgendwann. Über eventuelle Erben ist nichts bekannt, es meldet sich jedoch einer der Gläubiger von A mit offenbar berechtigten Ansprüchen (Titel). Frage: Muss die GbR von nun an dem Gläubiger von A den Anteil aus den anfallenden Tantiemen auszahlen, der A zugestanden hätte? Endet diese Zahlungspflicht (falls vorhanden) nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne oder erst mit kompletter Zahlung der Ansprüche? Was geschieht nach vollständiger Bezahlung mit eventuell weiteren Tantiemen? Muss die GbR versuchen, einen Erben ausfindig zu machen oder darf fortan unter den 3 verbliebenen Gesellschaftern verteilt werden?

Danke und gruß,
Tommy

Hallo,

gibt es denn einen konkreten Gesellschaftsvertrag mit entsprechenden Fortführungsklausel? Soweit dies nicht gilt § 727 BGB und die Gesellschaft gilt bei Tod eines Gesellschafters als aufgelöst.

Der Auseinandersetzungsanspruch geht nach Tod eines Gesellschafters auf die Erben über welche hier zwar nicht bekannt sind aber dennoch vorhanden sein werden. Die Gesellschaft könnte sich bis zum Stand des Todes des Verstorbenen auseinandersetzten, jedoch noch vor Erlöschen die Fortführung der Gesellschaft beschließen.
Der Betrag der den Erben des Verstorbenen zusteht könnte hinterlegt werden. Für die Auseinandersetzung könnte das Gericht zudem auch einen Pfleger bestellen. Ggf. weis das zust. Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers mehr.

ml.