GbR:Gesellschafterwechsel. Wie wirkt sich das aus?

Hallo,

hab da mal ne Fiktive Frage zum GbR-Recht. Nehmen wir an es existiert eine GbR mit zwei Gesellschafter. Beide betreiben mit der GbR ein Gewerbe (zB. Onlineshop). Wie ist die Situation, wenn ein Gesellschafter ausscheidet und ein neuer dazukommt?

Dazu Fragen:

Muss die alte GbR komplett annuliert werden?
Wie wirkt sich das auf die Gewerbeanmeldung aus? Muss beim Gewerbeamt die Firma gelöscht und eine neue Firma angemeldet werden? Oder geht man zum Gewerbeamt, und läßt eintragen, das in der GbR ein Gesellschafter ausgetauscht wurde ?

Freue mich über ein paar Antworten :smile:

Thom

Hallo!

Wie ist die
Situation, wenn ein Gesellschafter ausscheidet und ein neuer
dazukommt?

So wie im Vertrag zwischen den Gesellschaftern geregelt.

Muss die alte GbR komplett annuliert werden?

Wenn keine Regelung über den Eintritt/Austritt von Gesellschaftern getroffen wurde, endet die GbR mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters.

Gruß,
Max

Die Regelungen unterliegen in einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts den Gesellschaftern. Es kann also im Gesellschaftsvertrag
vereinbart werden dass die Gesellschaft bei Austritt eines Gesellschafters nicht aufgelöst wird sofern ein neuer Gesellschafter
eintritt. Ohne entsprechende Vereinbarungen wird die Gesellschaft
aufgelöst werden müssen, da Sie nicht aus nur einer Person bestehen
kann. Bei einer Neugründung muss dann natürlich erneut ein Gewerbe
angmeldet werden.

lg Expertier

gruenderplan.info