Servus,
Jahresabschlussbuchung:
1830 (Sonderausgaben voll abzugsfähig) an Variables Konto
Gesellschafter A
(0880) 500 €
Aua! – Sonderausgaben und Sonderbetriebsausgaben verwechselt. Sonderausgaben sind persönlich veranlasste Ausgaben, die sich steuerlich auswirken, wie Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsleistungen, Spenden usw.
Wenn der Gesellschafter mit seinem PKW aus Privatvermögen für die GbR fährt, treten diese Aufwendungen nicht in der Bilanz der GbR auf, weil deren Vermögen ja gar nicht berührt worden ist. Sie werden bloß in der Feststellungserklärung dargestellt.
Damit wird auch dieses:
1.) 1830 (Sonderausgaben voll abzugsfähig) an Privateinlagen
Gesellschafter A
(1890) 500 €
verkehrt.
Dieses hier:
2.) 1890 an Variables Konto Gesellschafter A (0880) 500 €
ist eine Vermischung von laufenden Geschäftsvorfällen mit Abschlussbuchungen. Das variable Kapitalkonto pro Gesellschafter stellt in der Eröffnungsbilanz des jeweiligen Folgejahres das diesem Gesellschafter zuzurechnende Kapital nach Zurechnung des Ergebnisses aus dem Vorjahr (und allen anderen Bewegungen, die seine Privatkonten berühren - Einlagen, Entnahmen) dar. Unterjährig passiert auf diesem Konto nichts, alle unterjährigen Vorgänge stehen auf den einzelnen Privatkonten (Entnahmen - Einlagen etc.) und fließen zusammen mit dem verteilten Ergebnis in die Entwicklung des Kapitalkontos ein, das dann in der EB zum 01.01. Folgejahr mit dem Saldo anfängt, der am Ende der gesamten Kapitalkontenentwicklung zum Stichtag Vorjahr steht.
Vorsicht auch hier:
9000 an 0860 (Gewinn vor Verwendung) 10000 € oder 9500 €?
Das Konto „Gewinnvortrag vor Verwendung“ gibts nur bei Kapitalgesellschaften. In GbR, OHG usw. darf es nicht angesprochen werden. Das hat damit zu tun, dass der GbR selber, für sich allein, gar nichts gehört, sondern alles, was sie hat, den Gesellschaftern zurechenbar ist.
Die ganze Chose wird deutlicher, wenn man sich die Entwicklung der Kapitalkonten unabhängig von der Bilanz der GbR vornimmt: EK zu Beginn des Wirtschaftsjahres plus Einlagen minus Entnahmen plus Gewinnanteil = EK zu Beginn des Folgejahres.
– Wenn die GbR den Gesellschafter, der mit seinem privaten PKW für die Gesellschaft unterwegs ist, dafür etwas geben will, ist das aus der Sicht der GbR ein Vorab-Anteil am Gewinn. Dieser würde im gegebenen Fall durch die Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters wieder ausgeglichen.
Schöne Grüße
MM