GbR Gewinn und Sonderausgaben

Hallo,

Folgendes imaginäres Szenario.

GbR, 2 Personen, 50:50 Gewinnverteilung, Kontenplan Skr03

Gewinn 2007: 10000

Gesellschafter A übernahm alle Fahrten mit Privat-PKW - 500 € anhand
Kilometerpauschale berechnet.

Jahresabschlussbuchung:

1830 (Sonderausgaben voll abzugsfähig) an Variables Konto Gesellschafter A
(0880) 500 €

Ist das soweit Richtig oder muss hier korrekter Weise der Weg über
Privateinlagen genommen werden, also:

1.) 1830 (Sonderausgaben voll abzugsfähig) an Privateinlagen Gesellschafter A
(1890) 500 €
2.) 1890 an Variables Konto Gesellschafter A (0880) 500 €

Wie geht es jetzt mit dem Gewinn weiter?

Eröffnungsbuchung in 2008

9000 an 0860 (Gewinn vor Verwendung) 10000 € oder 9500 € ?

Oder ist das alles falsch und die Sonderausgaben gehören so gar nicht in
Buchhaltung und werden nur in der ‚Gesonderten Feststellung‘ beim jewiligen
Gesellschafter angegeben.

Schon jetzt
herzlichen Dank für die Hilfe

Liebe Grüße ! Eike Formella

Servus,

Jahresabschlussbuchung:

1830 (Sonderausgaben voll abzugsfähig) an Variables Konto
Gesellschafter A
(0880) 500 €

Aua! – Sonderausgaben und Sonderbetriebsausgaben verwechselt. Sonderausgaben sind persönlich veranlasste Ausgaben, die sich steuerlich auswirken, wie Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsleistungen, Spenden usw.

Wenn der Gesellschafter mit seinem PKW aus Privatvermögen für die GbR fährt, treten diese Aufwendungen nicht in der Bilanz der GbR auf, weil deren Vermögen ja gar nicht berührt worden ist. Sie werden bloß in der Feststellungserklärung dargestellt.

Damit wird auch dieses:

1.) 1830 (Sonderausgaben voll abzugsfähig) an Privateinlagen
Gesellschafter A
(1890) 500 €

verkehrt.

Dieses hier:

2.) 1890 an Variables Konto Gesellschafter A (0880) 500 €

ist eine Vermischung von laufenden Geschäftsvorfällen mit Abschlussbuchungen. Das variable Kapitalkonto pro Gesellschafter stellt in der Eröffnungsbilanz des jeweiligen Folgejahres das diesem Gesellschafter zuzurechnende Kapital nach Zurechnung des Ergebnisses aus dem Vorjahr (und allen anderen Bewegungen, die seine Privatkonten berühren - Einlagen, Entnahmen) dar. Unterjährig passiert auf diesem Konto nichts, alle unterjährigen Vorgänge stehen auf den einzelnen Privatkonten (Entnahmen - Einlagen etc.) und fließen zusammen mit dem verteilten Ergebnis in die Entwicklung des Kapitalkontos ein, das dann in der EB zum 01.01. Folgejahr mit dem Saldo anfängt, der am Ende der gesamten Kapitalkontenentwicklung zum Stichtag Vorjahr steht.

Vorsicht auch hier:

9000 an 0860 (Gewinn vor Verwendung) 10000 € oder 9500 €?

Das Konto „Gewinnvortrag vor Verwendung“ gibts nur bei Kapitalgesellschaften. In GbR, OHG usw. darf es nicht angesprochen werden. Das hat damit zu tun, dass der GbR selber, für sich allein, gar nichts gehört, sondern alles, was sie hat, den Gesellschaftern zurechenbar ist.

Die ganze Chose wird deutlicher, wenn man sich die Entwicklung der Kapitalkonten unabhängig von der Bilanz der GbR vornimmt: EK zu Beginn des Wirtschaftsjahres plus Einlagen minus Entnahmen plus Gewinnanteil = EK zu Beginn des Folgejahres.

– Wenn die GbR den Gesellschafter, der mit seinem privaten PKW für die Gesellschaft unterwegs ist, dafür etwas geben will, ist das aus der Sicht der GbR ein Vorab-Anteil am Gewinn. Dieser würde im gegebenen Fall durch die Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters wieder ausgeglichen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ersteinmal vielen Dank für deine Nachhilfe. Mir ist jetzt vieles
klarer nur an einer Stelle bräuchte ich nochmal ein paar Vitamine für mein Hirn.

Vorsicht auch hier:

9000 an 0860 (Gewinn vor Verwendung) 10000 € oder 9500 €?

Das Konto „Gewinnvortrag vor Verwendung“ gibts nur bei
Kapitalgesellschaften. In GbR, OHG usw. darf es nicht
angesprochen werden. Das hat damit zu tun, dass der GbR
selber, für sich allein, gar nichts gehört, sondern alles, was
sie hat, den Gesellschaftern zurechenbar ist.

Von meinem Buchhaltungsprogramm „Monkey Office“ wird zu Anfang des Jahres immer
eine automatische Buchung erzeugt 9000 an 0860 und wird als „Gewinn vor
Verwendung“ bezeichnet. Der dort aufgeführte Betrag entspricht dem Gewinn der
GbR des Vorjahres. Diesen Gewinn habe ich dann auf die einzelnen Variablen
Konten der Gesellschafter entsprechend ihres Anteils übertragen. Also z.B. 0860
an 0880.
Da macht also mein Programm einen Fehler. Wie müsste die korrekte Buchung lauten
bzw. mit welcher Buchung wird der Gewinn des Vorjahres auf die VK übertragen ?

Liebe Grüße, Eike – und vielen Dank noch einmal !

Servus,

wenn der vorgetragene Saldo „Gewinn vor Verwendung“ in einer Tour auch gleich auf die Kapitalkonten der Gesellschafter verteilt wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Das Konto sollte halt mit Null saldieren - wenn es im Saldenvortrag angesprochen und dann gleich wieder leergeräumt wird, ist das schon in Ordnung.

Die Verteilung des Betrages 50:50 - bzw. im vorliegenden Fall bei vereinbarter Vergütung für den PKW ein bissel abweichend von 50:50 - ist dann schon richtig gebucht mit „Betrag per Gewinn vor Verwendung an variables Kapital Gesellschafter“. Die Hausnummern im SKR 03 scheinen zu stimmen - ich finde im 03er nie was, weil ich seit 1994 mit dem SKR 04 arbeite und mir der SKR 03 vor diesem Hintergrund bloß wirr und konfus vorkommt.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank MM

das hat mir echt geholfen !

Herzliche Grüße, Eike