GbR Gewinnverteilung erst bei Jahresabschluss beschließen?

Hallo,

kann man bei einer GbR die Gewinnverteilung je nach Jahresabschluss beschließen? Ich meine erst mal sehen wie hoch der Gewinn ist und dann kann man verteilen. Reicht dafür dann jedes Jahr eine kurze Notiz zum GbR-Vertrag oder müssen dafür irgendwelche Formen eingehalten werden?

Danke

Servus,

umgekehrt wird ein Schuh draus: Eine Verteilung unabhängig von eingebrachtem Kapital und eingebrachten Leistungen, die Jahr für Jahr spontan von den Gesellschaftern beschlossen wird (ich hoffe ja sehr, dass es sich nicht um eine gerade Zahl handelt!)., ist überhaupt nur möglich, wenn sie im Gesellschaftervertrag entsprechend vereinbart wurde.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

Danke erst mal.

Wenn man versäumt hat, dem Finanzamt die geänderte Gewinnaufteilung mitzuteilen, den Steuerbescheid korrigieren lassen (innerhalb der 4-Wochenfrist)?

Ups, die Frage sollte lauten, ob man den Bescheid ändern lassen kann.

Servus,

zunächst sollte freilich die Feststellungserklärung richtig verfasst werden, dann bräuchte man niemandem irgendwas separat mitteilen.

Grundsätzlich kann man ihn innerhalb der Einspruchsfrist auf dem Weg des Einspruchs ändern lassen, muss dann freilich damit rechnen, dass man recht sauber begründen muss, warum die Gewinnverteilung in der Steuererklärung falsch angegeben worden war und was denn jetzt eigentlich richtig sein soll.

Schöne Grüße

MM