GbR Gewinnverteilung und Besteuerung

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu den Gewinnen und der Steuer einer GbR. Erstmal zum Thema Gewinnverteilung:
Ist es möglich im Gesellschaftsvertrag festzuhalten, dass es keine feste prozentuale Gewinnverteilung gibt, sondern die Gesellschafter nur Gewinne aus den Projekten bekommen, an denen sie beteiligt waren?
Bsp:
Gesellschafter A bearbeitet einen Auftrag A1 und erwirtschaftet so 1000€.
B bearbeitet A2 und erwirtschaftet 500€.
A und B bearbeiten zusammen A3 im Arbeitsstunden Verhältnis 60:40 und erwirtschaften 2000€
-> daraus würde folgen:
A bekommt 2200€
B bekommt 1300€

Kann ich im Vertrag schrieben, dass die Gewinnbeteiligung nach einem Projektplan erfolgt? Wenn ja was gebe ich dann beim Finanzamt an, welches eine Beteiligung je Gesellschafter wissen will?

Nun zum Thema Besteuerung:
Jeder Gesellschafter muss ja seinen Anteiligen Gewinn in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Muss die GbR auch eine Steuererklärung abgeben? Und wenn ja welche Beträge werden dann da angegeben?

Ich hoffe ich konnte meine Fragen verständlich erklären.
Vielen Dank und viele Grüße,
Tim Friedrich

Hallo Tim,

aus früherer Erfahrung mit einer Betriebsprüfung weiss ich, dass alles, was in Personengesellschaften gemacht wird recht kompliziert ist. Steuerliche Tipps gebe ich natürlich nicht hier (also in jedem Fall nochmal Steuerberater fragen), aber ich schreibe, was meines Erachtens nach sinnvoll ist.

Ist es möglich im Gesellschaftsvertrag festzuhalten, dass es
keine feste prozentuale Gewinnverteilung gibt, sondern die
Gesellschafter nur Gewinne aus den Projekten bekommen, an
denen sie beteiligt waren?

Ja, klar ist das möglich. Es macht auch SEHR GROSSEN Sinn, das nicht nur im Vertrag, sondern auch auf jeder einzelnen Rechnung später zu dokumentieren(!), damit es bei Betriebsprüfungen sichtbar wird. Ist viel Arbeit, aber nötig.

Gesellschafter A bearbeitet einen Auftrag A1 und
erwirtschaftet so 1000€.
B bearbeitet A2 und erwirtschaftet 500€.
A und B bearbeiten zusammen A3 im Arbeitsstunden Verhältnis
60:40 und erwirtschaften 2000€
-> daraus würde folgen:
A bekommt 2200€
B bekommt 1300€

Finanzamt an, welches eine Beteiligung je Gesellschafter
wissen will?

Bei einer GbR sind alle Gesellschafter gemeinsam drin - und (ich glaube) jeder haftet für jeden. So gesehen gibt es keine echten Anteile, wie bei einer GmbH.

Nun zum Thema Besteuerung:
Jeder Gesellschafter muss ja seinen Anteiligen Gewinn in
seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Muss die
GbR auch eine Steuererklärung abgeben?

Meines Wissens nach nicht, aber lieber StB fragen.

Aber eine ganz andere Frage, die zu durchdenken sich auch lohnen könnte:
* Warum macht ihr nicht einfach eine GbR als eine Art „Cost Center“ (wenn es schon eine GbR sein muss). Diese könnte dann einen Außenauftritt haben, jeder von Euch kann seine Projekte dadrin machen, aber die Fakturierung läuft anders. Wenn zum Beispiel du, TF, 3000 EUR an einen Kunden fakturierst, dann mach das über deinen eigenen Namen.
Und in dem Gesellschaftsvertrag der GbR macht einfach nur ab, dass 10% der Umsätze an die GbR fliessen, wovon dann Webseite, ggf. Miete und sonstiges bezahlt wird.

Alternativ lest mal über die Rechtsform „Partnerschaft“ nach. Das sind Modelle, die genau dafür sind. Aber von einer echte, gemeinsamen GbR würde ich eher abraten. Und wenn es wächst ein weiterer Tipp: So schnell wie möglich GmbH, die ist im Alltag am allereinfachsten zu bedienen, auch wenn irgendwelche Steuerberater vorrechnen, dass sie vielleicht 2%-Punkte mehr Steuern kostet ggü. der KG oder GbR — das ist es allemal wert, hinterher Klarheit zu haben. Und das eingelegte Stammkapital ist auch kein Problem, schließlich ist es dafür da, die anfallenden Kosten, Gesellschaftsinvestitionen und Gehälter zu decken, bis das Geschäfts angelaufen ist. Und irgendwelche Kosten hat jede Gesellschaft.

Viel Erfolg,
Tobias

GbR.:
Ist es möglich im Gesellschaftsvertrag festzuhalten, dass es
keine feste prozentuale Gewinnverteilung gibt, sondern die
Gesellschafter nur Gewinne aus den Projekten bekommen, an
denen sie beteiligt waren?
Wenn ja was gebe ich dann beim
Finanzamt an, welches eine Beteiligung je Gesellschafter
wissen will?

Besteuerung:
Muss die

GbR auch eine Steuererklärung abgeben? Und wenn ja welche
Beträge werden dann da angegeben?

Hallo,
sie können individuelle Regelungen zur Gewinn- und Verlustbeteiligung -am besten natürlich schriftlich- festlegen, auch nach z.B. Arbeitsleistung.
Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres (§ 721 Abs. 2 BGB) erfolgt dann zunächst der Rechnungsabschluss und dann die Gewinnverteilung der gbR. Es ergibt sich aus ihrer festgelegten Gewinnverteilung dann die prozentuale Aufteilung des Gewinns bzw. Einnahmenüberschusses.

Die GbR ist bei Gründung beim Finanzamt anzuzeigen, also dass es sie gibt. Für die „Steuererklärung“ der GbR gibt es ein Formular „zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung“, auf dem Sie die errechnete prozentuale Verteilung der Gewinn- und Verlustbeteilung der Gesellschafter angeben und der sie die z.B. Einnahmenüberschussrechnung beifügen. Und natürlich die Aufteilungsregelung, am besten eben festgehalten im gesellschaftervertrag.

Die GbR ist allerdings keine eigene Rechtsperson so dass die GbR selber nicht Steuersubjekt ist.
Vielmehr wird nach der sog. einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Gewinn dem jeweiligen Gesellschafter in der Höhe des ihm zustehenden Anteils zugeordnet und dann bei diesem persönlich besteuert.

Das „GbR-Finanzamt“ meldet diesen Anteil bzw. dessen Höhe also dem „privaten“ Finanzamt- es kann ja sein, dass die gbR-gesellschafter in unterschiedlichen Finanzamtsbezirken wohnen. Deshalb geben sie in ihrer persönlichen steuererklärung das Gesellschafter-Finanzamt mit den daten der GbR an, so dass ein solcher Informationsfluss erfolgen kann.

Ich hoffe, das war insoweit verständlich.

Hallo Tim,

bei der vertraglichen Festlegung der Gewinnverteilung bin ich mir nicht sicher. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass Ihr im Gesellschaftsvertrag auch eine spezielle Form der Gewinnverteilung regeln könnt, aber es mag sein, dass die genau berechenbar sein muss.
Die zweite Frage kann ich Dir beantworten. Die GbR muss keine eigene (Einkommen-)Steuererklärung abgeben, sondern nur Du und der bzw. die anderen Gesellschafter jeweils Eure persönliche Steuererklärung.

VG logixpert

keine Ahnung