GbR gründen mit Alg II?

Wenn man mit einer anderen Person eine GbR gründen will, um zusammen einen Onlineshop zu eröffnen, was gibt es zu beachten?
Beide Parteien beziehen Alg II.

Beide Parteien haben jeweils auch schon einen Gewerbeschein als Kleinunternehmer. Können diese dafür genutzt werden?

Kann man als Alg-II-Empfänger einen Gründungszuschuss oder Ähnliches beantragen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

[MOD Jadzia] Hinw. auf and. Brett (betr. ⅓ Fragen)
Hallo!

Kann man als Alg-II-Empfänger einen Gründungszuschuss oder Ähnliches beantragen?

@UP_wichtigeunterlagen: Diese Frage bitte ich Dich gesondert im dafür besser passenden Brett „Arbeits- & Sozialamt“ zu stellen! Vielen Dank!

@potentielle_Antworter auf diese Frage: Bitte hier im Brett keine Antworten dazu! Auch dafür vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

Hallo

So richtig verstehe ich das ganze nicht, also bitte kläre mich auf:

Man hat einen Gewerbeschein und bezieht gleichzeitig AlG2?

Als AlG2 Empfänger kann man einen Gründungszuschuss beantragen. Aber meines Wissens, muss dieser gestellt werden, bevor man sich selbständig macht. Aber man hat doch schon eine Gewebeanmeldung getätigt. Daher denke ich eher, dass dies nicht mehr möglich ist.

Bei Fragen die AlG2 betreffen, empfehle ich eher das Forum http://www.Tacheles-Sozialhilfe.de

Gruß Luise

Nochmal d. Hinw. auf Brett ‚Arbeits- & Sozialamt‘!
Hi!

Man hat einen Gewerbeschein und bezieht gleichzeitig Alg II?

Was sollte (grundsätzlich) dagegen sprechen? (rhetorische Frage, da dies das falsche Brett zur Klärung von Aspekten dieses Falles ist, die in der Hauptsache Alg II betreffen! Vgl. Dazu auch den Link zu meinem MOD-Hinweis unten.)

Als Alg-II-Empfänger kann man einen Gründungszuschuss beantragen.

Aufgrund meines vorangegangenen MOD-Hinweises (/t/gbr-gruenden-mit-alg-ii/6565567/2
– Wenn Du mit „einen Gründungszuschuss“ den Eingliederungszuschuss nach § 16b SGB II meinst, ist das korrekt.
– Wenn Du damit jedoch den Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) meinst, dann ist das falsch (weil falsches Gesetzbuch).

Aber meines Wissens, muss dieser gestellt werden,bevor man sich selbständig macht.

Das ist richtig.

Aber man hat doch schon eine Gewerbeanmeldung getätigt. Daher denke ich eher, dass dies nicht mehr möglich ist.

Aus oben genannten/verlinkten Gründen auch hier wieder nur kurz:
Das kann man so pauschal nicht sagen.

Bei Fragen die AlG2 betreffen, empfehle ich eher das Forum http://www.Tacheles-Sozialhilfe.de.

Jedenfalls nicht das Brett „Existenzgründung“!

Gruß
Jadzia Dax

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Ich würde einen Anwalt fragen an deiner Stelle