Nochmal d. Hinw. auf Brett ‚Arbeits- & Sozialamt‘!
Hi!
Man hat einen Gewerbeschein und bezieht gleichzeitig Alg II?
Was sollte (grundsätzlich) dagegen sprechen? (rhetorische Frage, da dies das falsche Brett zur Klärung von Aspekten dieses Falles ist, die in der Hauptsache Alg II betreffen! Vgl. Dazu auch den Link zu meinem MOD-Hinweis unten.)
Als Alg-II-Empfänger kann man einen Gründungszuschuss beantragen.
Aufgrund meines vorangegangenen MOD-Hinweises (/t/gbr-gruenden-mit-alg-ii/6565567/2
– Wenn Du mit „einen Gründungszuschuss“ den Eingliederungszuschuss nach § 16b SGB II meinst, ist das korrekt.
– Wenn Du damit jedoch den Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) meinst, dann ist das falsch (weil falsches Gesetzbuch).
Aber meines Wissens, muss dieser gestellt werden,bevor man sich selbständig macht.
Das ist richtig.
Aber man hat doch schon eine Gewerbeanmeldung getätigt. Daher denke ich eher, dass dies nicht mehr möglich ist.
Aus oben genannten/verlinkten Gründen auch hier wieder nur kurz:
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Bei Fragen die AlG2 betreffen, empfehle ich eher das Forum http://www.Tacheles-Sozialhilfe.de.
Jedenfalls nicht das Brett „Existenzgründung“!
Gruß
Jadzia Dax