Gbr gründen und damit Elternhaus im Besitz sichern

Hallo zusammen,

die Eltern besitzen ein eigenes Einfamilienhaus, in dem sie auch wohnen. Da sie älteren Jahrgangs sind stellt sich die Frage ob man das Haus im Familienbesitz halten kann, auch wenn die Kosten für eine eventuelle Pflege nicht getragen werden können.

Nach derzeitigem Wissen würde in diesem Fall das gesamte Vermögen der Eltern, also auch das Haus, für die Pfelgekosten herangezogen werden.

Die Idee ist nun, dass die Eltern und die Geschwistern eine Gbr gründen an die das Haus „verkauft“ wird. Alle Beteiligten würden zu gleichen Anteilen an der Gbr beteiligt sein. Im Falles eines Todes würden die Anteile entsprechend gleich aufgteilt werden. Fazit ist, dass den Geschwistern nach dem Tod der Eltern das Haus (über die Gbr) noch zur Verfügung steht.

Ist diese überhaubt möglich?
Wie sieht es mit Grunderwebrsteuer, Gewebesteuer etc. aus?

Danke für die Antworten

Das Vermögen einer GbR zuzuordnen mag für den Moment eine Möglichkeit sein den unkundigen Gläubiger erstmal blöde dastehen zu lassen. Tatsächlich ist eine Vollstreckung in das Gesamthandsvermögen nur möglich wenn ein Titel gegen die GbR bzw. alle Gesellschafter vorliegt.

Der findige Gläubiger wird aber weiterdenken und bald feststellen das der Gesellschaftsanteil natürlich ein Vermögenswert ist welcher gemäß § 859 ZPO pfändbar ist soweit ein Titel gegen den Gesellschafter besteht. Mit Pfändung dieses Anteils geht auch der Auseinandersetzungsanspruch auf den Gläubiger über. Möglich wäre bei einem Grundeigentum hiermit auch die Einleitung der Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft.

ml.

Bei einem Verkauf fließen Gelder. Die Eltern verfügen danach also über erhebliche Finanzmittel. Sollten diese Mittel nicht reichen, kann verfahren werden wie beschrieben.
Sollten keine Gelder fließen, handelt es sich um eine Schenkung und diese kann rückabgewickelt bzw. der Beschenkte zu Zahlungen verpflichtet werden.
Das geplante Modell ist in meinen Augen als Laie ein reines Geldvernichtungs Programm.

vnA

Hallo!
Schenkungen und Verkauf unter reellem Verkehrswert sind kein probates Mittel. Die einzige Möglichkeit ist ein Verkauf an z.B. ein Kind zum aktuellen Verkehrswert. Gleichzeitig sollte bereits im Kaufvertrag ein Mietvertrag mit den Eltern vereinbart werden. Der Kaufpreis muss fliessen und dann so angelegt werden, dass damit die Finanzierungskosten getragen werden können.
Bei Fragen gerne per PN.
Gruss,

Hallo zusammen,

die Eltern besitzen ein eigenes Einfamilienhaus, in dem sie
auch wohnen. Da sie älteren Jahrgangs sind stellt sich die
Frage ob man das Haus im Familienbesitz halten kann, auch wenn
die Kosten für eine eventuelle Pflege nicht getragen werden
können.

die Pflegekosten trägt, die Allgemeinheit?

Nach derzeitigem Wissen würde in diesem Fall das gesamte
Vermögen der Eltern, also auch das Haus, für die Pfelgekosten
herangezogen werden.

Erst wenn beide in einer Pflegeinrichtung untergebracht wären und das wäre in dem Fall ja wohl auch richtig so. Man kann nicht die Allgemeinheit für die Pflege aufkommen lassen um den Kindern ein ungeschmälertes Erbe zu erhalten.

Die Idee ist nun, dass die Eltern und die Geschwistern eine
Gbr gründen an die das Haus „verkauft“ wird. Alle Beteiligten
würden zu gleichen Anteilen an der Gbr beteiligt sein. Im
Falles eines Todes würden die Anteile entsprechend gleich
aufgteilt werden. Fazit ist, dass den Geschwistern nach dem
Tod der Eltern das Haus (über die Gbr) noch zur Verfügung
steht.

Ist diese überhaubt möglich?

Ich hoffe nicht!

Wie sieht es mit Grunderwebrsteuer, Gewebesteuer etc. aus?

ramses90

Danke für die Antworten

Und was immer wieder gerne vergessen wird: Die Unterbringung und Versorgung auf Sozialhilfeniveau ist dann vielleicht bei genauerer Überlegung doch nicht unbedingt das, was man haben möchte, wenn man zuvor ein schmuckes Häuschen sein Eigen nannte. Doppelzimmer mit fremden Leuten schmeckt nicht unbedingt jedem, der zwar nicht mehr alleine klar kommt, aber noch mehr geistige Regung als ein Stückchen Eierkarton zeigt.

Oder mal anders ausgedrückt: Ich finde es eine vollkommen kranke Einstellung seine Lebensarbeitszeit in eine Immobilie gesteckt zu haben, die man dann nicht auch als Vorsorge für den Fall betrachtet, dass man nicht mehr selbst dort wohnen kann. Kein Thema, wenn Kinder die dann übernehmen, und im Gegenzug eine anständige Unterbringung in einem angemessenen Einrichtung finanzieren. Aber ansonsten wird die Hütte eben zu Geld gemacht, und man finanziert sich damit dann die entsprechende Unterbringung und Pflege eben selbst. Sollen die Kinder sich doch selbst ihre eigene Behausung selbst erwirtschaften.

Gruß vom Wiz

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