GbR-Gründung Fragen

Hallo!
Es wird angedacht, eine Agentur mit den Schwerpunkten Fotografie und Webdesign zu gründen. Die Gründer sind 2 Frauen, fachlich kompetent in beiden Bereichen.Jetzt treten 2 wirtschaftliche Fragen auf, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt:
1:
Wenn man einen Auftrag für eine Website bekommt, und die arbeitsabfolge ungefähr so abläuft:

  1. Besprechung kostenlos und unverbindlich
  2. Auftrag abschliessen
  3. Konzeptund Storyboard
  4. layout und Umsetzung
  5. Absegnung und überprüfung
  6. vertrag über updatearbeiten

wird dann üblicherweise eigentlich in zwischenschriten abgerechnet oder erst nach kompletter serstellung der website.? wenn man sich ein szenario vorstellen würde, in dem ein Kunde nach Konzeption und Layout den Auftrag plötzlich an jemanden weitergibt, steht man schon im regen, oder? wie wird das gehandhabt? erste rechnung nach dem Konzept?

2:
wenn mann zu zweit als GbR arbeitet, wie zahlt man sich dann wirtschaftlich am geschicktesten ein gehalt aus? jeden Monat eine feste Summe, oder je nachdem, was man einnimmt? z.B. immer geteilt durch 3, also jeder 1/3 und 1/3 auf dem geschäftskonto belassen?

vielen dank für gedanken und anregungen!

gruss,
danni

Hallo Daniela,

  1. Besprechung kostenlos und unverbindlich
  2. Auftrag abschliessen
  3. Konzeptund Storyboard
  4. layout und Umsetzung
  5. Absegnung und überprüfung
  6. vertrag über updatearbeiten

wird dann üblicherweise eigentlich in zwischenschriten
abgerechnet oder erst nach kompletter serstellung der
website.?

Da es sehr schwierig ist, die mit dem Kunden bereits erarbeiteten Dinge „zurückzufordern“ oder sich Rechte daran vorzubehalten, folgender Vorschlag:

Kunde bezahlt für das Customizing als eine separat beauftragte, etwa nach milestone 3 oder 4 abgeschlossene und abgerechnete Leistung. Gleichzeitig wird vereinbart, dass bei einer endgültigen Auftragserteilung einschließlich milestone 6 innerhalb eines definierten Zeitraumes irgendwieviel Prozent davon gutgeschrieben werden. Damit hat der Kunde etwas davon, wenn er den Auftrag komplett mit Euch durchzieht, und Ihr habt in jedem Fall keinen Totalausfall für erbrachte Leistungen.

Die Definition von Teil- oder Anzahlungen für das gesamte Projekt 1-6 ist in dem Moment problematisch, wo der Auftrag nicht in allen Schritten 1-6 bei Euch bleibt. Gibt auch dann Schwierigkeiten, wenn Schritt 6 nicht abgenommen wird, und damit die Schritte 1-5 in der Schwebe bleiben, selbst wenn diese unstrittig ausgeführt und akzeptiert sind.

2:
wenn man zu zweit als GbR arbeitet, wie zahlt man sich dann
wirtschaftlich am geschicktesten ein gehalt aus? jeden Monat
eine feste Summe, oder je nachdem, was man einnimmt? z.B.
immer geteilt durch 3, also jeder 1/3 und 1/3 auf dem
geschäftskonto belassen?

Das kommt darauf an, was das Unternehmen braucht. Es sollte in jedem Fall Vorrang haben, aber es ist nicht sinnvoll, Geld beim Unternehmen herumliegen zu lassen, welches dort nicht für Investitionen, Durststrecken, Risiken benötigt wird. Wenn nach einer gewissen Anlaufzeit ein fester Betrag definiert wird, ist dieses technisch am leichtesten zu handhaben. Gehalt ist das übrigens nicht, es ist eine Entnahme von Mitteln. Vorsicht bei „Überentnahmen“ (Schulden auf dem Geschäftskonto finanzieren private Entnahmen, die nicht aus dem Gewinn stammen): Das gibt unter Umständen eine üble Rechnerei, um die Zinsen in betrieblich und privat veranlasste aufteilen zu können.

Schöne Grüße

MM