GbR Gründung für immobilienkauf?

Guten Tag,
Ich bin neu im Forum und habe eine Frage.
Folgende Personen spielen eine Rolle. Erste Familie (zwei Erwachsene + 1 Kind), zweite Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder), dann Schwiegermutter und Schwiegervater, einer dieser Familie (die aber getrennt wohnen). Jetzt die Frage dazu: Die sechs Erwachsene (aus den zwei Familien + Schwiegereltern = 6)Wollen eine Immobilie erwerben mit vier Wohneinheiten die alle selber genutzt werden sollen. Die zwei Familien, sind alle Erwachsenen (4 Personen) berufstätig und die Schwiegereltern Rentner. Jetzt die Frage, ob die Gründung einer GbR zum Erwerb dieser Immobilie sinnvoll ist.

hallo,

bei dem geschilderten sachverhalt enstünde automatisch eine gbr, die müsste also nicht extra „gegründet“ werden.

wenn man sie denn trotzdem gründen wollte, so könnte das eher dem bewußtwerdungsprozess (gemeinschaftsordnung - gemeinsame rechte aber auch pflichten) dienen.

lg dev

Ich bin neu im Forum und habe eine Frage.

Deswegen folgende Erklärung: es wird hier nicht gerne gesehen, wenn dieselbe Frage in mehreren Brettern eingestellt wird. Deswegen habe ich Dein Posting im Immobilienbrett gelöscht.

die Schwiegereltern Rentner. Jetzt die Frage, ob die Gründung
einer GbR zum Erwerb dieser Immobilie sinnvoll ist.

Wie mein Vorredner schon schreibt, eine GbR gründet man nicht, sie entsteht durch den gemeinsamen Kauf.

Ich würde das Objekt nach WEG teilen und jede beteiligte Partei die zu nutzende Wohnung kaufen lassen. Das hört sich auf den ersten Blick umständlich an, kann später aber viele Komplikationen verhindern.

bei dem geschilderten sachverhalt enstünde automatisch eine
gbr, die müsste also nicht extra „gegründet“ werden.

wenn man sie denn trotzdem gründen wollte, so könnte das eher
dem bewußtwerdungsprozess (gemeinschaftsordnung - gemeinsame
rechte aber auch pflichten) dienen.

pfff, also wenn man sowas liest, dann fragt man sich doch, ob du überhaupt weißt, was eine gbr ist (das ist eine ernst gemeinte frage).

woran beurteilst du z.b., dass es sich um eigentum zur gesamten hand handeln soll und nicht etwa um eine bruchteilsgesellschaft ?

weiter ist zu fragen, ob eine gbr zum erwerb des grundstück gegründet werden soll, dann bedarf sie z.b. der form.

im übrigen entsteht eine gbr nicht „automatisch“. beim kauf selbst wird wohl eine gesamtgläubigerschaft vorliegen, soweit nichts anderes vereinbart.
selbst wenn das grundstück dann gemeinschaftlich genutzt wird, entsteht noch keine gbr wie aus dem nichts. seit wann ist etwa das gemeinsame haben und halten von vermögen gegenstand einer gbr, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird ?

außerdem geht es hier wohl um eine außen-gbr, wo also tritt diese gbr für den rechtsverkehr nach außen erkennbar hervor ?

und über den „bewußtwerdungsprozess“ kann ich nur lachen. sinn der niederschrfit ist natürlich primär, die möglichen beweisprobleme zu vermeiden.

diese wenigen fragen sollen dir vor augen führen, dass man gesellschaftsrecht besser dem profi überlässt.

@ersteller: gerade bei einem grundstückswerwerb führt kein weg an einer persönlichen anwaltlichen beratung vorbei.