GbR Gründung trotz Arbeitslosigkeit

Hallo liebe Leser,

ich schilder kurz meine Ausgangssituation:

Seit meinem 19ten Lebensjahr betreibe ich ein Kleingewerbe (ohne Kaufmannststatus; ohne HR) für Mediendesign (nebenberuflicher Status!!). Nun bin ich 20 und kurz vor dem Ende meiner Ausbildung zum Bürokaufmann und werde nicht übernommen.

Schon seit längerer Zeit spiele ich mit dem Gedanken, mit einem guten Kollegen zusammen eine GbR zu gründen.

Nun meine Fragen hierzu:

  1. Wenn ich jetzt bald arbeitslos werde und nur noch mein Kleingewerbe habe, von dem es sich aktuell nicht leben lässt, kann ich dann mit diesem kein Arbeitslosengeld mehr beziehen? Es reicht ja definitiv nicht zum leben, nur möchte ich so die Chance wahren, evtl. daraus einmal mein Existenzstandbein zu machen.

  2. Angenommen ich Gründe die GbR mit einem Kollegen, kann ich dann auch Arbeitslosengeld beziehen? Ne GbR ist ja dann doch schon eine Nummer größer und mit HR Eintragung.

  3. Sollte 1 und 2 so ausfallen das ich kein Arbeitslosengeld bekomme … müsste ich ja hier auch die Versicherungen tragen oder?

  4. Alternativ würde mir nur eine Ich-AG bleiben, welche ich wieder nur allein betreiben könnte mit Förderungen. Möchte ja im Krankheitsfall ohne Versicherung dastehen, wenn ich keine liquiden Mittel zur Verfügung habe. Wie sieht es hier mit der Versicherung aus.

  5. Wie läuft eine GbR anmeldung ab, wenn ich noch ein Gewerbe habe. Kann ich dieses Behalten; sowie die Steuernummer und muss nur mit dem zweiten Gesellschafter einen GbR Vertrag schliessen, welcher das bindet … oder muss er auch zusätzlich ein Gewerbe auf seinen Namen anmelden?
    Oder funktioniert das ganz anders … das ich meins erst schliessen muss und wir dann beide zur Gewerbemeldestelle müssen und dann ein neues anmelden.

  6. Habt Ihr evtl. andere Tips/Ideen … war auch mit einer OHG alles am überlegen; die Person ist mir schon sehr gut bekannt und vernünftig. Da sehe ich keine Probleme …

  7. Wie sieht es bei der GbR mit der Buchhaltung aus? Muss ich da eine vollständige Buchführung machen, wg. der HR Eintragung; oder bekomm ich eine vereinfachte … Bin da leider nicht so richtig drin. Bisher war es bei meinem Gewerbe nur ein einfacher Jahresabschluss und die monatliche Vorsteueranmeldung und das Kassebuch. Ändert sich hier etwas? Kann man das alleine machen wenn man etwas buchhalteriche Erfahrung hat?

  8. Tausend Dank für Eure Hilfe im Voraus@ALL :smile:

Hallo Christian,

das sind aber viele Fragen auf einmal. Leider kann ich auf die schnelle nicht alles beantworten, aber bestimmt meldet sich jemand anders auch noch zu Wort.

Nun meine Fragen hierzu:

  1. Angenommen ich Gründe die GbR mit einem Kollegen, kann ich
    dann auch Arbeitslosengeld beziehen? Ne GbR ist ja dann doch
    schon eine Nummer größer und mit HR Eintragung.

Eine GbR kann man nicht ins HR eintragen lassen. Man muss eine andere Rechtsform wählen (z.B. OHG, KG)

  1. Wie läuft eine GbR anmeldung ab, wenn ich noch ein Gewerbe
    habe. Kann ich dieses Behalten; sowie die Steuernummer und
    muss nur mit dem zweiten Gesellschafter einen GbR Vertrag
    schliessen, welcher das bindet … oder muss er auch
    zusätzlich ein Gewerbe auf seinen Namen anmelden?
    Oder funktioniert das ganz anders … das ich meins erst
    schliessen muss und wir dann beide zur Gewerbemeldestelle
    müssen und dann ein neues anmelden.

Also zu erst einmal kannst Du Deine Steuernummer behalten. Du kannst auch Dein Gewerbe behalten, aber warum dann dieser Zusammenschluss? Ist das nicht zu kompliziert das zu trennen, ob Du nun für Dich selbst oder für die GbR tätig wirst?
M.E. kommt eine GbR auch gar nicht in Frage sofern es sich um ein Handelsgewerbe handelt ist es automatisch eine OHG (§105 HGB). Ist Mediendesign ein Handelsgewerbe?

  1. Habt Ihr evtl. andere Tips/Ideen … war auch mit einer OHG
    alles am überlegen; die Person ist mir schon sehr gut bekannt
    und vernünftig. Da sehe ich keine Probleme …

Die OHG wird ins HR eingetragen und macht Jahresabschluss nach dem HGB = Bilanzierung

  1. Wie sieht es bei der GbR mit der Buchhaltung aus? Muss ich
    da eine vollständige Buchführung machen, wg. der HR
    Eintragung; oder bekomm ich eine vereinfachte … Bin da
    leider nicht so richtig drin. Bisher war es bei meinem Gewerbe
    nur ein einfacher Jahresabschluss und die monatliche
    Vorsteueranmeldung und das Kassebuch. Ändert sich hier etwas?
    Kann man das alleine machen wenn man etwas buchhalteriche
    Erfahrung hat?

Bei einer OHG muß eine vollständige Buchführung gemacht werden. Mit dem selber buchen wäre ich ein bischen vorsichtig. Eine Personengesellschaft muß sauber getrennt werden (jeder Gesellschafter bekommt für seine Entnahmen und Einlagen extra Konten).

Ich würde Euch auf jeden Fall raten einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, damit alle Verträge und der Start der Buchhaltung richtig laufen. Wenn alles im Gange ist, kann man ja vielleicht anfangen die Buchhaltung selber zu machen.

Grüßle Soni

Hallo Soni,

Mediendesign ist ein normales Kleingewerbe mit einem Gesellschafter (mir :smile: ohne HR Eintragung. Da ich gern das Potenzial von meinem Kumpel in Sachen Grafikdesign und Marketing und meinem der Programmierung nutzen möchte… und wir unter einem gemeinsamen Namen arbeiten möchten … denke ich ist nur die GbR sinnvoll. Ob das jedoch ein Handelsgewerbe ist … eigentlich ja, es gibt jedoch auch Webdesign Firmen, die mit 2-3 Gesellschaftern arbeiten und als GbR agieren … daher diese Idee. Leider habe ich hier keine Konaktmöglichkeiten.

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Hallo Christian,

Mediendesign ist ein normales Kleingewerbe mit einem
Gesellschafter (mir :smile: ohne HR Eintragung. Da ich gern das
Potenzial von meinem Kumpel in Sachen Grafikdesign und
Marketing und meinem der Programmierung nutzen möchte… und
wir unter einem gemeinsamen Namen arbeiten möchten … denke
ich ist nur die GbR sinnvoll. Ob das jedoch ein Handelsgewerbe
ist … eigentlich ja, es gibt jedoch auch Webdesign Firmen,
die mit 2-3 Gesellschaftern arbeiten und als GbR agieren …
daher diese Idee. Leider habe ich hier keine
Konaktmöglichkeiten.

Schau mal hier hab ich etwas über die GbR gefunden:

http://www.ratgeber-recht24.de/Wahl_der_Unternehmens…

und hier etwas über die OHG:

http://www.ratgeber-recht24.de/Wahl_der_Unternehmens…

Du siehst also der Unterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen ist fließend.

Aber wenn eine GbR bei einem kleinen Kiosk oder Blumenladen okay ist, dann doch bestimmt auch bei einem Mediendesign, oder?

Hoffe ich konnte noch ein bischen helfen.

Grüßle Soni

Hallo@all,

oki, habe jetzt bereits rausgefunden, dass ich die GbR auch für Mediendesign nehmen darf und sogar Arbeitslosengeld bekommen würde, wenn ich diese als Nebenberuf ausübe --> 15h MAXIMAL pro Woche die ich für meine Firma aufwenden darf und maximal 165 EUR an Gewinn darf eingenommen werden. Geht der Betrag dadrüber, wird das vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen … logisch irgendwie :wink:

Nur, wie sieht das mit der Steuernummer aus … wenn ich ein Gewerbe habe und mein Kumpel eins, haben ja beide eine Steuernummer. Doch es muss ja das Gewerbe über eine laufen … wie werden denn da die einfachen Steuererklärungen gehandhabt. Hat ja jeder seine eigenen Lohnsteuerkarte und wie ich vermute, die Firma eine imaginäre eigene oder?

Reicht es da wenn ich beim Gewerbeamt einfach mein Gewerbe ändere und die GbR eintragen lasse?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian,

ich schon wieder…

oki, habe jetzt bereits rausgefunden, dass ich die GbR auch
für Mediendesign nehmen darf und sogar Arbeitslosengeld
bekommen würde, wenn ich diese als Nebenberuf ausübe -->
15h MAXIMAL pro Woche die ich für meine Firma aufwenden darf
und maximal 165 EUR an Gewinn darf eingenommen werden. Geht
der Betrag dadrüber, wird das vom Arbeitslosengeld wieder
abgezogen … logisch irgendwie :wink:

Nur, wie sieht das mit der Steuernummer aus … wenn ich ein
Gewerbe habe und mein Kumpel eins, haben ja beide eine
Steuernummer. Doch es muss ja das Gewerbe über eine laufen …
wie werden denn da die einfachen Steuererklärungen gehandhabt.
Hat ja jeder seine eigenen Lohnsteuerkarte und wie ich
vermute, die Firma eine imaginäre eigene oder?

Reicht es da wenn ich beim Gewerbeamt einfach mein Gewerbe
ändere und die GbR eintragen lasse?

Jeder hat weiterhin seine eigene Steuernummer für die Einkommensteuererklärung und evtl. eigenes Gewerbe.
Die GbR bekommt eine eigene Steuernummer für die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung, evtl. Umsatzsteuererklärung und evtl. Gewerbesteuererklärung. In der ges. und einh. Gewinnfeststellung werden beide Gesellschafter mit ihren persönlichen Steuernummer genannt sowie der gemeinsame Gewinn aus der GbR und wie der Gewinn zu verteilen ist (z.B. 50/50).
Dieser zugeordenter Gewinn wird dann bei der persönlichen Einkommensteuer berücksichtigt.

Ich glaube nicht, dass eine einfache Änderung beim Gewerbeamt reicht. Ich denke eher Du mußt das eine Gewerbe abmelden (oder weiterlaufen lassen) und für die GbR ein neues Gewerbe anmelden. Aber ich denke das können Dir auch die Leute vom Gewerbeamt sagen.

Grüßle Soni