GbR Gründung zum Grundstückskauf um Kreditkosten steuerlich abzusetzen?

Hallo,

sicher ist das Thema schon diskutiert worden, aber ich finde nichts passendes und habe schon fast viereckige Augen.

Frage:
Nehmen wir mal an ein Ehepaar möchte ein Grundstück kaufen, um es ev. zu Verpachten und dieses über einen Privatkredit finanzieren. Grundbesitz haben ist ja immer gut. Aber um die Kreditbelastung steuerlich absetzen zu können, könnte man eine GbR gründen.

Nun habe ich schon gelesen, dass bei Ehepaaren von keiner Außenwirkung ausgegangen wird und somit das Finanzamt das ganze nicht steuerlich begünstigend für die GbR anerkennen muss.
Also nehme ich mir eine dritte Person ins Boot mit der ein Ehepartner die GbR gründet und kaufe dann das Grundstück.

  1. Geht das?
  2. Was für Kosten entstehen der GbR?
  3. Was passiert, wenn die GbR das Grundstück nicht verpachtet bekommt und es nur brach da liegt und somit keine Einnahmen erzielt?
  4. Wenn ich keine Einnahmen aus Verpachtung habe, kann ich dann überhaupt irgendwas steuerlich gelten machen?
  5. Darf ich als GbR an das Ehepaar privat verpachten oder ist das gesetzeswidrig?

Bitte nicht ungehalten reagieren, auf Grund meiner Fragen, aber ich bin in solchen Sachen absoluter Anfänger.

Viele Grüße

Steffi

Nehmen wir mal an ein Ehepaar möchte ein Grundstück kaufen, um
es ev. zu Verpachten und dieses über einen Privatkredit
finanzieren. Grundbesitz haben ist ja immer gut. Aber um die
Kreditbelastung steuerlich absetzen zu können, könnte man eine
GbR gründen.

Nun habe ich schon gelesen, daß bei Ehepaaren von keiner
Außenwirkung ausgegangen wird und somit das Finanzamt das
ganze nicht steuerlich begünstigend für die GbR anerkennen
muß.
Also nehme ich mir eine dritte Person ins Boot mit der ein
Ehepartner die GbR gründet und kaufe dann das Grundstück.

  1. Geht das?

Ja.

  1. Was für Kosten entstehen der GbR?

Notarkosten, ggf. Steuerberaterkosten, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer…

  1. Was passiert, wenn die GbR das Grundstück nicht verpachtet
    bekommt und es nur brach da liegt und somit keine Einnahmen
    erzielt?

Verluste werden sich ergeben.

  1. Wenn ich keine Einnahmen aus Verpachtung habe, kann ich
    dann überhaupt irgendwas steuerlich gelten machen?

Ja, wenn Einkünfteerzielungsabsicht besteht.

  1. Darf ich als GbR an das Ehepaar privat verpachten

Ja.

oder ist
das gesetzeswidrig?

Nein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

ein Ehepaar das GEMEINSAM ein Grundstück kauft IST eine GbR. Die muss man nicht extra gründen.

Gruß
Lawrence

Danke schon mal für die Antworten.

Nur nochmal zur Konstellation.

Ehepartner Person A1 und Person A2

Ehepartner Person B1 und Person B2

GbR aus Person A1 und Person B1

Damit also Kreditkosten für den Grundstückskauf steuerlich abgesetzt werden können, kauft die A1 und B1 GbR das Grundstück.
Verpachtet es an das Ehepaar A (1 und 2), die wiederum dafür eine Pacht zahlen.

Ist es dann wiederum problematisch, wenn ein Privatkreditvertrag zwischen den Ehepartnern B (1 und 2) und der A1 und B1 GbR zur Grundstücksfinanzierung mit entsprechendem Zinssatz besteht?

Blickt da jetzt noch wer durch? :wink:
Danke schon mal.

wenn ehegatten ein grundstück kaufen, dass verpachtet werden soll, dann müssen sie gar nix gründen oder so. das sind ganz normale einkünfte aus vermietung und verpachtung.

das finanzamt behandelt eine ehegatten-gbr idR nicht als besonderen „fall“ sondern wickelt das ganze in der einkommensteuererklärung der ehegatten ab.

selbstverständlich sind dann auch die werbungskosten entsprechend (zinsen für ein darlehen) abzugsfähig.

sollte das grundstück selbst genutzt werden, dann entfällt auch die steuerlich berücksichtigung.

da kann man auch mit einer gbr-gründung nix kontruieren. mit fremden dritten würde ich da auch nicht anfangen um ein paar kröten steuern zu sparen.

erstens gibt es da den steuerlichen gestaltungsmissbrauch, wenn das FA merkt, dass hier nur konstruiert wurde, um steuer zu sparen und zweitens sind grundstücksgeschäfte viel zu sensibel um irgendwas zu basteln , was man nachher gar nicht mehr will.

es sei denn, man macht innerfamiliäre gebilde, aber da würde ich dann mal einen steuerberater fragen.

gruß inder