Guten Tag,
Wenn Frau XY Gesellschafterin in zwei GbRs ist, und es in GbR A zu dem Fall kommt, dass alle mit ihrem Privatvermögen haften müssen
- inwieweit involviert das ihre Mit-Gesellschafter in der GbR B?
Da es doch keine Haftungsbeschränkung gibt bei GbRs, kann es doch dazu kommen, dass Frau XY Mit-Gesellschafter für ihre „Dummheiten“ mithaften müssen. Geht das soweit, dass sich das über die GbR-Grenzen hinaus auswirkt?
Verstehen Sie, was ich meine?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
T.
Die Gesellschafter in der GbR B haben ja - abgesehen von Frau xy - nichts mit der Forderung gegenüber der GbR A zu tun. Versteh ich das so richtig? Wenn dem so ist, dann haben die Mit-Gesellschafter in GbR B ja nix mit der D"dummheit" zu tun und können auch nicht in Anspruch genommen werden. Das alles natürlich nur dann, wenn die GbR B mit der Geschichte - ansich - nichts zu tun hat!
Es kann natürlich passieren, dass Frau xy wegen dieser „Dummheit“ insolvent wird und - wenn das in Gbr B so geregelt ist - aus der der GbR B raus fliegen könnte.
Holft das?
Olli