hallo,
habe ich etwas falsch verstanden bei der (Außen-)Haftung einer GbR. Kann man die einschränken oder ausschließen in den AGB? Z.B. mit dem Satz: „Die xy GbR haftet bei Schäden explizit nur mit dem Gesellschaftsguthaben, nicht mit dem Kapital der Gesellschafter.“
Danke für Hinweise
Richard
Hallo!
Ja,missverstanden !
Das geht nicht. Man haftet mit dem Gesellschafts- und dem Privatvermögen und zwar jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch.
So etwas gab es einmal bis 1999 (?), das war die GbRmbH . Danach konnte man die Außenhaftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken,wie bei einer echten GmbH auch heute noch.
mfG
duck313
Man kann die Haftung einzelvertraglich auf das Gesellschaftsvermögen beschränken;
ist aber ziemlich umständlich, und hängt auch vom Vertragspartner ab , ob der das akzepiert.
Man kann die Haftung einzelvertraglich auf das
Gesellschaftsvermögen beschränken;
Ich kenne das eher, daß die Haftung auf das x-fache des Auftragsvolumens beschränkt wird. Möglich ist natürlich beides.
ist aber ziemlich umständlich, und hängt auch vom Vertragspartner ab, :ob der das akzepiert.
Alternativ/ergänzend bietet sich eine Vermögenssschaden-/Betriebshaftpflicht an.
Durch die Beschränkung der Haftung auf das x-fache des Auftragsvolummens, wird ja nicht die frage gelöst, ob die Gesellschaft nur mit ihrem Vermögen haftet, oder ob auch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften.
Man kann die Haftung der Gesellschaft nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränken, indem man das Unternehmen GBR mit beschränkter Haftung nennt, oder in den AGB die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist bei einer GBR nur durch eine ausdrückliche individuelle Vereinbarung mit dem Geschäftspartner zu möglich:
http://www.bremerhaven.ihk.de/fileadmin/ihk_daten/07…