GbR im Nebenerwerb gründen?

Hallo,

ein Kollege und ich haben Nebenberuflich eine GbR im IT-Bereich gegründet. Für die GbR haben wir ein seperates Konto eröffnet. Wenn wir jetzt Material einkaufen und 15% beim Verkauf aufschlagen, haben wir ein Gewinn von 15%. Wie sieht es dann mit dem Freibetrag von 24.500,-€ Müssen wir von den 15% noch was ans Finanzamt zahlen, wenn wir unter die 24.500,-€ bleiben? Wird ja dann beim Stundenlohn ähnlich sein

Nö.

Bitte lass Dir - z.B. bei der IHK - Grundlagen des kaufmännischen Rechnungswesens beibringen, sonst fallt Ihr absehbar auf die Schnauze mit Eurem Projekt.

Dieser Freibetrag bezieht sich auf die Gewerbesteuer und nur auf diese, und Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Das ist nicht irgendwas

Wenn Du Dich schlau gemacht hast, wie Du Euren Gewinn berechnen kannst, ist es nicht mehr sehr schwer, davon den Gewerbeertrag abzuleiten. Vorsicht, das ist nicht die gleiche Zahl.

HÄÄÄ?

Seid Ihr Unternehmer oder Arbeiter im Stundenlohn?

Ja: Ihr müsst Umsatzsteuer abführen und Einkommensteuer (jeder für sich) auf das zu versteuernde Einkommen zahlen. Die Einkünfte aus der GbR werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt.

So, und jetzt auf zum Gründerseminar bei der IHK. Wenn danach noch Fragen sind (viele von diesen Seminaren werden von hervorragenden Referenten durchgeführt, bei denen keine Fragen offen bleiben - andere von anderen, das ist von Ort zu Ort und auch von Person zu Person verschieden), gerne wieder hier. Aber eine kaufmännische Grundlagenschulung ab Adam und Eva wäre zu viel für das Forum hier.

Schöne Grüße

MM

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… macht Ihr höchstwahrscheinlich gar keinen Gewinn, sondern Verluste.
Ihr habt nämlich auch Kosten!

Das wollte @Aprilfisch Euch damit sagen.

Ich kenne da jemanden, der bei 25% Aufschlag auf seine Einkaufspreise am Ende des Jahres eine Umsatzrendite von rund 10% erwirtschaftet. Sowas muss aber individuell kalkuliert werden. Wohl dem, der eine bestehende Firma übernehmen konnte (dieser jemand tat es) und somit auf die Erfahrungswerte der zurückliegenden Jahre zurückgreifen konnte. Viele Kosten kann man nämlich zunächst nur schätzen.

So ein Seminar haben wir schon besucht, jetzt nicht bei der IHK sondern im Startcenter NRW. Da sind wir leider nur ganz kurz auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingegangen. Da ging es mehr um Startup- Finanzierung und Investoren. Leider sind wir nicht wirklich auf die Versteuerung eingegangen. Gibt es im Internet keine Tabelle, wo ehrsichtlich ist, welche Steuern man bezahlen muß?

Ja, es gibt keine.

Nochmal, als GbR seid ihr zwei Menschen, die etwas gemeinsam zum Geldverdienen unternehmen.
Diese beiden Menschen verdienen sich also Geld dazu.
Jeder dieser beiden Menschen muss nun - ganz für sich alleine - eine Steuererklärung machen, bei der dieses zusätzlich zum Hauptjob verdiente Geld nun als „Einkünfte aus Gewerbetbetrieb“ anzumelden sind.
Da kann man nicht sagen, wie hoch der Steuersatz darauf ist, denn es kommt darauf an, was derjenige schon im Hauptjob verdient.
Am Ende werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (und ggf. allen anderen Einkünften) addiert, so erhält man die „Summe aller Einkünfte“.
Davon wird einiges abgezogen, z.B. Werbungskosten, man erhält das „Einkommen“.
Davon werden dann Freibeträge abgezogen und erst dann erhält man das „steuerpflichtige Einkommen“.
(Das ist jetzt mal die verkürzte Version!)

Wenn man nun schätzt, es fielen 6000€ bei dir in einem Jahr an, dann bleiben noch so viele Variablen, dass man für diese zusätzlichen 6000€ absolut keinen Steuersatz vorhersagen kann.

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Grund- und Splittingtabelle (für die Einkommensteuer). Die hilft dir allerdings nur, wenn du die Höhe der Einkünfte kennst. Und daran scheiterst du.

Praxistipp: Geh zum Steuerberater.

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Servus,

wie hoch die Belastung an ESt, eventuell GewSt und wahrscheinlich USt ist, die hier anfallen, ist nicht so furchtbar schwer zu ermitteln.

Bis dahin fehlen Dir aber noch einige Schritte.

Du solltest auf jeden Fall damit anfangen, dass Du Dir beibringen lässt oder Dich schlau macht, wie Du den Gewinn der GbR ermitteln kannst. Das ist nämlich nicht bloß „für die Steuer“ wichtig, sondern auch dafür, dass Du weißt, ob die Sache überhaupt so funktioniert, wie sie soll: Wenn Ihr Miese macht, weil die Verkaufspreise verkehrt kalkuliert sind, solltest Du das sehen, lange bevor Ihr den Kram zu irgendeinem StB oder Buchführungshelfer oder so bringt. Du musst den laufenden Ertrag der Sache tages- oder wochengenau kennen, und das kannst Du nur, wenn Du den Gewinn selber ermittelst.

Daraus dann die voraussichtliche Steuerbelastung zu schätzen und irgendwas für das Finanzamt zusammenzuschrauben, ist dann die leichtere Übung - das könnt Ihr auch ‚nach draußen geben‘, falls der Ertrag der Unternehmung das zulässt.

Aber zu allererst musst Du lernen (und das soll kein anderer machen), wie Du Euren Gewinn ermittelst. Davon hängt umgekehrt auch Deine Kalkulation ab.

Wenn ich lese

denke ich an ein Handelsgeschäft. Da wäre es nicht verkehrt, von vornherein keine Überschussrechnung einzurichten, sondern kaufmännisch zu buchen - Überschussrechner, die den Wareneinsatz bloß einmal im Jahr zutreffend berücksichtigen, lügen sich als Händler ständig in die Tasche. Das ist bei den im Handel erzielbaren Umsatzrenditen leicht fatal.

Schöne Grüße

MM

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Die ja nun mal gerade dort nicht… Die müssen ja von der jeweiligen Einkunftsart abgezogen werden.

Vermutlich habe ich da noch mehr Fehler drin, denn „das macht immer mein Steuerberater“.
Und weil ich mein Büro gerade umbaue, kann ich noch nicht mal bei mir nachgucken.

Ich habe einen Link für Euch, der sehr schön und verständlich die Steuerarten der GbR erklärt:
https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/Gesellschaft-buergerlichen-Rechts-GbR/Gesellschaft-buergerlichen-Rechts-GbR.html
Wenn ihr nach der Lektüre eine Frage habt, immer her damit

Tjaa - knapp daneben ist auch vorbei!

Als kommerzieller Berater solltest Du Deine Kundschaft dort abholen, wo sie steht, und ihr nicht irgendwelches Zeugs vor die Nase setzen, das erkennbar nicht verstanden wird (und abgesehen davon grobe Fehler enthält - offenbar wäre Peter Altmaier doch besser bei seinen Leisten geblieben…).

Keine gute Werbung für Dich.

Schöne Grüße

MM

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Der Link soll einen Überblick über die GbR schaffen. Vieles Andere wurde ja schon besprochen hier.
Wer die Basics verinnerlicht hat, kann dann darauf aufbauen.
Ich fand das recht verständlich und werbefrei, da ja von „offizieller Seite“. Hoffe, mit der Verständlichkeit lag ich nicht zu sehr daneben.

Ebent.

Und die kaufmännischen Grundlagen, bei denen man im gegebenen Fall ansetzen muss, drehen sich um die Frage „Wie ermittle ich den Gewinn?“

Es ist sinnlos, von Einkünften, Gewerbeertrag usw. zu reden, wenn nicht klar ist, was „Gewinn“ ist und wie man diesen „herausfindet“ (so sagt man glaub ich auf Modedeutsch).

aber eben nicht von der richtigen Hausnummer. Ich glaube, wenn so ein Dings von dem benachbarten Ministerium herausgegeben würde, das für Steuern und so zuständig ist, stünde da kein solcher Unfug drinne wie (implizit) es gäbe für eine GbR weder § 19 noch § 4 UStG.

Schöne Grüße

MM