Hallo,
das trifft sich ja wunderbar. Mein Sohn Dipl. Sozialpadagoge ist noch 50%iger GbR Gesellschafter im Bereich soziale Betreuung von Jugendlichen. Er tritt vorraussichtlich zum 31.12.2012 aus der GbR aus. Kann oder darf er als GbR Gesellschafter schon eine neue Stelle als nichtselbständiger Angestellter aufnehmen oder muss erst vorher aus der GbR ausgeschieden sein?
Wäre schön eine Antwort zu bekommen
Schorsch 1