Moin, moin,
seit über 10 Jahren ist ja nun anerkannt, dass die GbR teilrechtsfähig ist. Macht sie das eigentlich auch zu einer mindestens teilweisen juristischen Person?
Dieser Gedanke kommt mir angesichts möglicher Analogien zum rechtsfähigen Verein.
seit über 10 Jahren ist ja nun anerkannt, dass die GbR
teilrechtsfähig ist. Macht sie das eigentlich auch zu einer
mindestens teilweisen juristischen Person?
Dieser Gedanke kommt mir angesichts möglicher Analogien zum
rechtsfähigen Verein.
Hallo,
nachfolgend:
Rechtsfähigkeit
Eine GbR ist rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[1]
Aktiv- und Passivlegitimation
Eine GbR ist parteifähig (§ 50 ZPO). Während die Klage gegen eine GbR sich früher gegen alle Gesellschafter richten musste, ist es nunmehr möglich, die Gesellschaft unter ihrem Namen zu verklagen. Klagen durch die Gesellschaft können ebenfalls im Namen der GbR erhoben werden.[2]
Abend,
was stellst du dir unter einer „mindestens teilweisen juristischen Person“ vor?
Von der juristischen Person unterscheidet sich die GbR immer noch durch die enge Beziehung der Gesellschafter - grundsätzlich kann keiner von ihnen die Gesellschaft verlassen, ohne dass dadurch die Gesellschaft aufgelöst würde. Demgegenüber ist der Bestand juristischer Personen unabhängig von Eintreten und Ausscheiden der Mitglieder.
Schöne Grüße