Dass man Gesamtschuldner ist, steht auf dem Mahnbescheid
drauf, oben neben dem Adressfeld.
Sicher nur, wenn der Mahnbescheid auch so beantragt wurde.
Wenn aber (möglicherweise - und darum geht es mir hier - fälschlicherweise) ein Mahnbescheid gegen die GbR als Gesamtschuldner (und damit gegen jeden Gesellschafter dieser GbR) plus einen Extra-Mahnbescheid gegen einen Gesellschafter beantragt wurde, dann fehlt dieser Hinweis auf dem Extra-Mahnbescheid. Dieser wird vom Gericht als zusätzliche Forderung neben der GbR-Forderung betrachtet.
Daher meine Frage: ISt es überhaupt zulässig, noch einen Extra-Mahnbescheid gegen einen Gesellschafter als eigenständige Forderung zu beantragen, wenn bereits ein mahnbescheid gegen die GbR als Gesamtschuldner (und dadurch ja auch gegen diesen Gesellschafter) beantragt wurde?
Im Idealfall bekommt er den Titel vom Gläubiger übersandt.
Wenn nicht, kann er den Anspruch darauf einklagen.
Ich habe die Befürchtung, daß in dem geschilderten Fall mehrere Titel entstehen könnten - sich die Forderung also vervielfacht. Für das Gericht besteht kein Zusammenhang zwischen den einzelnen Mahnbescheiden.
Jetzt werdet ihr euch fragen: Wieso widerspricht der Gesellschafter dem Mahnbescheid nicht?
In dem hypothetischen Fall, weiß der Schuldner nichts von dem anderen Mahnbescheid gegen die GbR. Der Mahnbescheid gegen die Gesellschaft wurde einem anderen Gesellschafter zugestellt. Die Gesellschafter reden nicht mehr miteinander (Streit). Jeder Gesellschafter hält aber die Forderung für berechtigt, widerspricht nicht und zahlt. In Summe dann mehrfach.
Früher konnte man gegen eine GbR überhaupt kein Mahnverfahren
anstrengen, da sie insofern nicht als eigene
Rechtspersönlichkeit angesehen wurde. Mittlerweile ist die
Rechtsprcehung da umgeschwenkt. Man erwirkt also den Titel
gegen die Gesellschaft und nicht gegen die einzelnen
Gesellschafter, wobei allerdings die einzelnen Gesellschafter
wiederum als Gesamtschuldner haften.
Das ist mir klar. Nur im vorliegenden Fall wird zusätzlich zu dem Titel über die GbR noch einer gegen eine oder mehrere Gesellschafter extra erwirkt.
Hey, keiner hat gesagt, dass Zivilrecht einfach ist…
Eben.