Hi,
wo bekomme ich Informationen, ob es die o.g. Form gibt ?
Mein Steuerberater meinte, daß0 es dies nicht gibt.
Andererseits kann ich mir auch vorstellen, daß man damit kein Erfolg haben wird.
Nehmen wir mal an, daß man als Unternehmen Mist baut, so bekomme ich bei einer GmbH doch mind. die 50.000 DM als maximalen Schadenersatz, oder ?
Bei einer GbR wäre dies das Vermögen der Teilhaber, oder ?
Wenn ich nun eine GbR mbH habe, dann kann es nur der Firmenrechner sein- somit wäre dies der Freischein fürs Risiko oder nicht ?
Kann man als Firma erfahren, wie hoch die Haftsumme bei einem Unternehmen ist ?
(GmbH = 50.000 , GbR = ??? , GbRmbH = ???)
Was Du als Schadensersatz bekommen kannst, haengt eher damit zusammen,
a) wie gut die Firma versichert ist
b) was ein Gericht bei einer Schadensersatzklage feststellt
Also, das Grundkapital einer Gesellschaft gibt nur den Betrag an, mit dem im Normalfall der Eigentuemer einer Firma haftet. (In bestimmten Faellen (Sozialabgaben ?!) haftet zB der Geschaeftsfuehrer auch direkt.
Das Grundkapital einer Firma kann man dann einsehen, wenn es im Handelsregister als GmbH oder AG eingetragen ist. Das kann bei einer GmbH auch ein Millionenbetrag sein.
Andere Marktteilnehmer haften fuer ihre Marktteilnahme voll (also auch mit dem Haeuschen der Ehefrau, wenn keine Guetertrennung vereinbart ist.)
Gruss
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Hi,
wo bekomme ich Informationen, ob es die
o.g. Form gibt ?
Mein Steuerberater meinte, daß0 es dies
nicht gibt.
Andererseits kann ich mir auch
vorstellen, daß man damit kein Erfolg
haben wird.
Nehmen wir mal an, daß man als
Unternehmen Mist baut, so bekomme ich bei
einer GmbH doch mind. die 50.000 DM als
maximalen Schadenersatz, oder ?
Bei einer GbR wäre dies das Vermögen der
Teilhaber, oder ?
Wenn ich nun eine GbR mbH habe, dann kann
es nur der Firmenrechner sein- somit wäre
dies der Freischein fürs Risiko oder
nicht ?
Kann man als Firma erfahren, wie hoch die
Haftsumme bei einem Unternehmen ist ?
(GmbH = 50.000 , GbR = ??? , GbRmbH =
???)
danke !
JEDE Art der Haftungsbeschränkung bei der GbR hat der BGH vor einiger Zeit, Urteile dazu und auch Kommentare gibt es HIER im Archiv, durch ein klares Urteil untersagt, genauer gesagt, die Gesetzgebung, die keinen Haftungsausschluß (gegenüber Dritte) erlaubt, bestätigt. Eine GbR haftet unbegrenzt gegenüber Dritte. Was im Innenverhältnis machbar ist, kann Euch ein StB, RA, WP erklären.
Haftung
Hi,
Sinn und Zweck einer GmbH ist, wie ja aus dem Namen hervorgeht, die beschränkte Haftung. Deine Konstruktion würde dem ja völlig entgegenstehen.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, daß einer oder mehrere Gesellschafter einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafter auftreten. Ist aber überwiegend nur dann der Fall, wenn der GmbH die Sicherheiten für eine entsprechende Finanzierung fehlen (dann will die Bank so etwas), man aber auf die steuerlichen Vorteile einer GmbH als Gesellschaftform nicht verzichten will; oder die GmbH, um Vertrauen zu bei den Geschäftspartnern zu schaffen, diese Konstruktion wählt.
Gehts darum, ob Du mit einer GmbH Geschäfte machst, schau ins Handelsregister, da steht drin, ob ein Gesellschafter persönlich haftet oder nicht.
GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und damit haften die Gesellschafter immer persönlich.
Eine Mischung zwischen beiden Formen wäre also m.E. Quatsch.
Gruß
Henry
Noch eine wichtige Frage
Was ist, wenn wir (in unserem Fall bei dem Reader) nicht genügend Werbekunden erhalten, um das Projekt zu finanzieren-
können uns dann die Firmen, denen wir ein Angebot geschickt haben dazu verpflichten, es auch durchzuführen ?
Hier: ich biete einem Kunden eine ganze Seite an zum x-beliebigen Preis- jetzt merken wir, daß das Projekt doch nicht so viel Geld bringen soll, daß es sich lohnt.
Kann dann diese Firma darauf pochen, daß das Ding erscheint, weil wir denen ein Angebot zugeschickt haben ?
(Zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Geld von denen erhalten und im Angebot steht „Rechnung erst nach Erscheinung“ o.ä.)
Hi Sebastian, dieses Problem kannst Du m. E. Lösen, indem Du im Angebot an die potentiellen Kunden darauf hinweist: z. B. Dieses Angebot gilt für den Fall der Projektrealisierung. So lange Ihr im Vorfeld keine Rechnungen schreibt und Geld kassiert ist m. E. Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.
Auch ich will in naher Zukunft eine Firma gründen und da war auch die Sprache von einer GbR mbH.
Die Rechtslage ist so, daß eine GbR mbH es eigentlich gar nicht gibt und ein Teil meiner Vorgänger zumindest mehr oder minder recht hatten. Mit dem Zusatz „mbH“ kann man sich allerdings tatsächlich absichern und dies wurde auch von der judikativen Seite bestätigt. Du wärst verpflichtet, bei jedem Vertragsabschluß den Du tätigst, eine Haftungshöhe anzugeben, wie beispielsweise 10.000,–DM. Sollte jetzt der Fall der Haftung eintreten, kannst Du „nur“ mit 10.000,–DM haftbar gemacht werden, wobei dieses Geld natürlich auch von Dir als Privatperson genommen werden darf. Allerdings max. 10.000,–DM.
Bezüglich des Angebotes muß man sagen VORSICHT! Ein Angebot ist eine, an eine bestimmte Person, abgegebene Willenserklärung und ist verbindlich!!! Nur durch bestimmte Zugaben, wobei ich nicht weiß, ob der, in der an Dich adressierten Antwort, richtig ist, können diese Angebote schwammig gemacht werden.