Hallo, mal angenommen es werden zwei etagen in einem objekt gemietet:
alles wird von einer GBR gemietet die für diesen zweck gründen wird. in einem teil des objektes wird gewohnt, der andere wird als atelier genutzt und an künstler vermietet. zusätzlich gibt es einen verein, an diesen soll der großteil der mietüberschüsse geschenkt werden. die gbr soll nur einen kleinen teil behalten für mögliche umbaumaßnahmen. niemand soll daran direkt verdienen…also ausgezahlt werden.
hier ein paar details:die gbr ist kein Kleinunternehmen
der verein hat die kleinunternehmerregelung beantragt
mietkosten ca. 4000eur mtl / mieteinnahmen ca. 4400eur
der verein mietet im gleichen objekt lagerraum für unter 100eur, unabhängig von der gbr
die unternehmer der gbr sind auch vorstandsmitglieder des vereins
der sinn und zweck des vereins ist die förderung von kunst und kultur
der sinn und zweck der gbr ist die mietung und vermietung der räume
die weitervermietung ist vom vermieter für die gbr genehmigt
so dass sind alle details, ich will eine diskusion anregen um zu erfahren ob das ein möglicher weg sein kann, andere ideen zu lesen, mögliche gefahren steuerlich/rechtlich etc. zu sehen. alle anregungen und kritiken sind erwünst. ich danke euch für die antworten und die zeit bis hierhin gelesen zu haben.
Förderverein aus gemeinnützigem e.V, ausgliedern
Servus,
der einzige Sinn dieses Konstruktes, der sich mir unmittelbar erschließt, ist die Erhaltung der Kleinunternehmereigenschaft eines e.V. durch Ausgliederung von dessen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Gibt es denn außer diesem einen Sinn, ein Motiv, eine Absicht?
Durch diese Ausgliederung entstehen für die Gesellschafter der GbR wegen der dortigen gesamthänderischen Haftung wirtschaftliche Risiken von einer Größenordnung, die einem „Normalverbraucher“ schon auch mal finanziell das Genick brechen kann.
Man kann sich hier fragen, welchen Vorteil die Kleinunternehmerbesteuerung für den e.V, hat: Welche Umsätze führt dieser e.V. denn selber aus? Die Kleinunternehmerbesteuerung ist kein Vorteil „an sich“.
Bei Vereinen, die wegen entsprechender wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe einen Vorteil von der Kleinunternehmerbesteuerung haben, funktioniert die übliche Gestaltung anders: Man gliedert einen Förderverein aus, der Träger der üblichen Mittelbeschaffungsmaßnahmen ist und mit diesen Umsätzen für sich allein Kleinunternehmer bleibt.
Das ginge im vorliegenden Fall nicht 1:1, weil die Mietumsätze zu hoch für einen Kleinunternehmer sind. Es schadete aber auch nicht, weil sie USt-frei sind.
Daher also die Frage: Welcher Nachteil entstünde denn, wenn Träger des vermieteten Objektes keine GbR, sondern ein Förderverein wäre, dessen Zweck laut Satzung ausschließlich die Beschaffung von Mitteln für den e.V. ist?