Hallo,
hier eine Frage:
Eine GbR besteht aus zwei Gesellschaftern (Ehepaar).
Einer der Partner möchte seine aktive Mitarbeit beenden bzw. für die nächste Zeit die selbstsändige Tätigkeit aufgeben.
Da die GbR nur aus 2 Personen besteht, würde das Ausscheiden des einen Partners zwangsläufig auf die Auflösung der GbR hinauslaufen, oder?
Könnte der andere Partner als stiller Gesellschafter bleiben?
Bzw.
kann eine GbR aus je einem aktiven Gesellschafter und einem stillen Gesellschafter bestehen?
Wenn ja, was muss beachtet werden?