GbR mit einem minderjährigen Geschäftsführer?

Ist es möglich, eine GbR zu gründen, wenn einer der beiden Geschäftsführer minderjährig sein würde? Evtl. falls für den Minderjährigen ein Vertretungsberechtigter bestimmt würde?

Ich gehe von einer gewerblichen GbR mit Gewinnerziehlungs-Absichten aus, die dann natürlich lokal angemeldet werden müsste.

Hi,

Ist es möglich, eine GbR zu gründen, wenn einer der beiden
Geschäftsführer minderjährig sein würde? Evtl. falls für den
Minderjährigen ein Vertretungsberechtigter bestimmt würde?

Das klärst du am besten mit dem Vormundschaftsgericht, denn nur das kann die Selbständigkeit bei Minderjährigkeit erlauben (neben der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten).
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderj%C3%A4h…

Ulrich

Ist es möglich, eine GbR zu gründen, wenn einer der beiden
Geschäftsführer minderjährig sein würde? Evtl. falls für den
Minderjährigen ein Vertretungsberechtigter bestimmt würde?

Alternative (vermutlich deutlich einfacher): Gewerbe auf eine Person anmelden und den Miderjähreigen zunächst anstellen (z. B. mir 400€-Job). An/nach dem 18. Geburtstag des MJ das Gewerbe auf beide ummelden.

Guß JK

Und welche Gewerbe-Form wäre das dann? Auch GbR?

Und welche Gewerbe-Form wäre das dann? Auch GbR?

nein - Einzelunternehmen

Gruß JK

erst Arbeitnehmer, dann Mitunternehmer
Hi !

Mal abgesehen davon, dass diese Variante, wenn sie nicht exakt so durchgeführt und gemeint ist, einen Rechtsmissbrauch darstellt, kann es im Rahmen der Aufnahme eines neuen Gesellschafters/Gründung der GbR unter Einbringung eines Einzelunternehmens zu steuerlichen Problemen kommen.

Hier sollte also von Anfang an mit einem Steuerberater vorbereitet und mit offenen Karten gespielt werden. Alles andere kann später noch mal teuer werden.

BARUL76

Mal abgesehen davon, dass diese Variante, wenn sie nicht exakt
so durchgeführt und gemeint ist, einen Rechtsmissbrauch
darstellt,

Was meinst Du damit?
Es wäre doch nicht das erste Mal in Deutschland, dass jemand erst angestellt ist und später Mitinhaber wird.
Bei ordentlichen Verträgen sollte es doch keine Probleme geben?

kann es im Rahmen der Aufnahme eines neuen
Gesellschafters/Gründung der GbR unter Einbringung eines
Einzelunternehmens zu steuerlichen Problemen kommen.

Welche?

Hier sollte also von Anfang an mit einem Steuerberater
vorbereitet

In dem Fall sicher gut.

und mit offenen Karten gespielt werden.

Wie auch sonst möglichst immer.

Gruß JK

Hi !

Bei ordentlichen Verträgen sollte es doch keine Probleme geben?

Wenn sich „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“ einig sind, dieses Arbeitsverhältnis nur vorzutäuschen, um die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zu umgehen und intern davon ausgehen, dass sie eine GbR gegründet haben, wird es Probleme geben können. Wenn bewußt und gewollt erst ein Arbeitsverhältnis mit späterem Übergang in eine Gesellschafterstellung angestrebt wird, ist dies unproblematisch.

steuerlichen Problemen kommen.

Welche?

Hier geht es dann vor allem um die Bewertung des eingebrachten Vermögens. Einbringung des Einzelunternehmens in die GbR zu Buch-, Teil- oder Zwischenwerten, steuerverstrickte Anteile und ähnliches seien hier mal die Schlagworte. Als Quelle sei insbesondere auf § 24 Umwandlungssteuergesetz verwiesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/umwstg_1995/__24.html

BARUL76

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danke für die ausführlichen Infos!

Ich bin sowieso kein Freund von GbRs - besonders nicht unter jungen Leuts. Die Chancen, dass es rasch wieder auseinander geht, sind sehr hoch.

Es muss gar nicht mal im Streit sein. Wegziehen wegen einer Ausbildung oder Aufhören wegen Bund/Zivi reicht oft schon.

Gruß JK

Ist es möglich, eine GbR zu gründen, wenn einer der beiden
Geschäftsführer minderjährig sein würde? Evtl. falls für den
Minderjährigen ein Vertretungsberechtigter bestimmt würde?

Hallo,
falls mich meine Erinnerung nicht täuscht, kann ein Minderjähriger nicht einer GbR beitreten. Ich müßte aber noch einmal nachschauen.
Vllt. irre ich mich.

Gruß:
Manni