GbR mit Freiberuflern - Finanzplanerstellung

Hallo,
Wie verhält es sich denn bei einer GbR, die nur aus Freiberuflern besteht: Zählt der gesamte Gewinn als Unternehmerlohn und unterliegt dann der Einkommenssteuer oder erfolgt als Ausgabe eine Privatentnahme, die dann jeder für sich versteuert? Was bleibt als Vermögen der GbR und wie wird es versteuert (aufgrund der GbR und der freiberuflichen Tätigkeit entfallen ja Körperschafts- und Gewerbesteuer, aber es kann ja nicht sein, dass gar keine Steuer anfällt oder?)?
Für den Fall, dass alles als Unternehmerlohn zählt: Wie berechne ich dann die Liquidität der GbR? Machen die Unternehmer von ihrem Unternehmerlohn dann wieder eine Einlage?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Servus,

der gesamte Gewinn einer GbR unterliegt der Einkommensteuer bei den einzelnen Beteiligten. Die Aufteilung der Einkünfte erfolgt dabei so, wie die Verteilung des Gewinns unter den Gesellschaftern geregelt ist.

Die GbR gibt zur Feststellung der Einkünfte eine eigene Steuererklärung ab. Die daraus festgestellten Werte werden den einzelnen Beteiligten bei Veranlagung zugerechnet.

Wenn nichts tatsächlich entnommen wird, hat das keinen Einfluss auf die Liquidität. Wenn nur die Mittel entnommen werden, die die Gesellschafter für ihre ESt-Zahlungen brauchen, müssen diese zur Liquiditätsplanung pro Gesellschafter berechnet/geschätzt werden.

Schöne Grüße

MM