Ich und mein Kollege haben vor kurzem eine GbR gegründet.
Nun haben wir eine Frage, und zwar wie dürfen wir uns nennen?
Können wir einen Kunstnamen und unseren jeweiligen bürgerlichen Namen verwenden, ohne dass man sich ins Handelsregister eintragen muss?
Dürfen wir uns so als Beispiel nennen:
musikaudio
Müller und Schmidt GbR
Musterstr. 10
30222 Fürth
Hallo,
also uns wurde bei einem Beratungsgespräch der IHK gesagt das man bei einer GbR zwingend Vor und Nachnamen angeben muss.
Unsere GbR heist wie folgt: Webmedien Westsachsen GbR Debray, Marcel und Fritzsch Michael
eine bloße Nachnamennennung ist nicht zulässig. Am besten so nehmen wie auf der Gewerbeanmeldung steht, damit hat man keinen ärger.