wie bernei schrieb…das kann man eigentlich nicht wählen… .
Wenn man ein gewerbe in vollkaufmännischem Umfang betriebt, ist eine oHG mit Eintragung ins HR gefordert. Damit bilanziert man auch.
Immobilienmanagement ist nun aus meiner Sicht kein freier beruf sondern gewerblich. Es hängt also vom Umfang ab. Wenn man also von „Null“ anfängt, dürfte das Ganze zu Beginn wohl eine GbR sein, da kein vollkfm. Gewerbe vorliegt. Soweit man aber direkt das Ganze als oHG startet, bleibt man das (§ 105 I HGB)
Rechtlich ist - bis auf das Buchführungs- und Jahresabschlussthema - kein wesentlicher Unterschied zwischen oHG und GbR gegeben.