ich möchte mit einem Geschäftspartner im Bereich
Web-Dienstleistungen tätig werden,
Soetwas gab es ja bisher ehr selten. Glückwunsch die Welt hat auf ein WEB-Dienstleister bestimmt gewartet 
Nun meine Frage: Ist es besser eine GbR zu gründen oder zwei
Einzelunternehmen die unter einem „Firmennamen“ laufen?
(also z.B. Fantasiefirma - Max Mustermann / Fantasiefirma -
Hans Meier)
dazu ersteinmal 2 Dinge … Eine GbR kann man nicht gründen eine derartige Gesellschaftsform entsteht immer wenn mindestens zwei Mensch irgendetwas zusammen machen, dabei muss dies nicht einmal zwangsläufig gewinnorientiert sein. Wenn Du Dir also mit Deiner noch nicht verheirateten Freundin zusammen ein Schiff kaufst, dann hast Du mit ihr zusammen schon ohne es zu wissen eine GBR gegründet.
Das gilt auch für Wohngemeinschaften mit z.B. einem gemeinsamen Telefonanschluss usw.
Deseiteren sei einmal gesagt, dass Du eine Firma NUR dann gründen kannst, wenn diese auch im Handelsregister eingetragen wird. Firmennamen sind in Deutschland registrierungspflichtig. Kein Eintrag (über Notar) ins Handelsregister = keine Firma!
Solange kein Handelregistereintrag erfolgt ist, könnt ihr euch „hans wurst & klaus mustermann - Schüer und Webdesigner -“ nennen also eine Art „Berufsbezeichnung“ als Namenszusatz tragen.
Für jedes Gewerbe benötigt ihr einen Gewerbeschein, habt ihr also drei Gewerbe z.B. Hans hat ein Gewerbe, Klaus hat ein Gewerbe, dann könnt ihr noch Hans+Klaus als Gewerbe (GbR) eintragen.
Da ihr in dem Fall allderings auch 3 verschiedene Buchhaltungen führen müsstest wäre ggf. zu empfehlen 2 Gewerbe (jeder als Einzelunternehmer) und ggf. abwechselndem Abrechnen bzw. gegenseitiger Rechnungsstellung zu arbeiten, dann ist allerdings auch nur ein Vertragspartner haftbar für gemeinsame Geschäfte. Kommt ein wenig drauf an, welchen Umfang das Geschäft haben kann/wird.
Wieviel Jahresumsatz ist erlaubt damit ich nicht in eine
schlechtere Steuerklasse rutsche?
Deine Steuerklasse bleibt als unverheirateter und ohne Kinder immer Klasse 1 egal ob Du am Hungertuch nagst oder ob Du Millionen umsätzt.
Sie bleibt grundsätzlich davon unberührt. Arbeitest Du nach der Förderung einer „Ich-AG“ ist allerdings dein „Gewinn“ (das sind deine Einnahmen ABZÜGLICH deiner Kosten) begrenzt auf 2.000,- per Monat.
Eine Steuerliche Änderung könnte erst bei Gründung einer GmbH oder anderer Kapitalgesellschaft in Kraft treten, dann wirst Du nämlich auch noch Körperschaftssteuerpflichtig, diese Steuern werden allerdings nach Gewinn berechnet.
Aber auch in dem Fall bleibt auf Deiner Steuerkarte immer Steuerklasse 1. Solltest Du zuviel steuern zahlen, solltest Du bei www.neu.de vorbeischauen, dort gibt es diverse Hinweise wie man die Steuerklasse auf Dauer ändern (verbessern) kann. Allerdings gibt es in dem Fall andere Faktoren (zwischenmenschlicher aber auch materieller Art) zu bedenken.
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de