GbR ohne Geschäftstätigkeit

Hallo,

würde man eine GbR gründen bzw. das Gewerbe dafür zulassen und kommt dann nicht zu Stuhl, d.h. es findet keine wirkliche Geschäftstätigkeit statt (Keine Ausgaben/Keine Einnahmen), muss dann auch der Zusatzbogen beim Finanzamt abgegeben werden? Bzw. was passiert, wenn man ihn weglassen würde?

Danke und Gruss
Matthias

Hallo,

würde man eine GbR gründen bzw. das Gewerbe dafür zulassen und
kommt dann nicht zu Stuhl, d.h. es findet keine wirkliche
Geschäftstätigkeit statt (Keine Ausgaben/Keine Einnahmen),
muss dann auch der Zusatzbogen beim Finanzamt abgegeben
werden? Bzw. was passiert, wenn man ihn weglassen würde?

Wenn das Gewerbe objektiv besteht, muß auch alles ausgefüllt werden, sonst hilft nur Gewerbe abmelden.
Wenn man den Zusatzbogen nicht ausfüllt, wird das Finanzamt anmahnen. Aber was ist das Problem, wenn eh alles Null ist?

hallo,

3-zeiler an das finanzamt, dass das gewerbe ruht und man deshalb keine steuererklärung abgibt - nicht zu spät das ganze und schon garnicht, wenn schon geschätzt wurde o.ä.

dann sollte der sachbearbeiter auf die unsinnigen erklärungen, in denen überall die 0 steht verzichten

gruß inder

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