GbR Rücklagen vs. Auszahlungen

Hallo,

wo genau liegt der Unterschied bei der Versteuerung beim Einkommen in einer GbR zwischen vollständiger Auszahlung an die Gesellschafter und einer Rücklagenbildung von z.B. 20%?
Wie ist es wenn ich Rücklagen bilde und Teile davon dann doch auszahle?

Vielen Dank und viele Grüße,
Tim Friedrich

Rücklagen kann man steuerlich wirksam nur bilden ( in den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Fällen),wenn bilanziert wird. Ansonsten bei einer EÜR ist es völlig egal, ob Geld in der Firma bleibt oder nicht: versteuert wird der Gewinn - aufgeteilt auf die Gesellschafter.

Lia