GbR und Gewerbeanmeldung (Nochmal nachgehakt...)

Hallo zusammen, erstmal hoffe ich das meine Frage(n) hier richtig gelandet sind, sollte das nicht so sein bitte ich um Entschuldigung und Verschieben des „Themas“ an den richtigen Platz.

Also, bisher habe ich viel gelesen, Infos gesammelt, Fragen gestellt, aber ein paar Unklarheiten sind mir geblieben.

Vorgeschichte:

Mann und Frau (Ehepaar, Frau Angestellte, Mann Meister und arbeitssuchend) wollen sich mit einem Nebengewerbe selbständig machen.

Er mit Handwerksbetrieb, Sie mit Haushaltsdienstleistungen.

Sie wollen sich gegenseitig unterstützen, also eigentlich ein gemeinsames Gewerbe ausüben, aber trotzdem die Möglichkeit haben die Gewerbe später ohne Probleme zu trennen, wenn z.B. der Mann aufgrund einer Arbeitsaufnahme eventuell ausscheidet.

Soweit ich weiß ist da eine GbR das Richtige…

Jetzt die Fragen:

  1. Können oder müssen Mann und Frau jeweils ein Gewerbe anmelden?

  2. Wenn beide je ein Gewerbe angemeldet haben, wie ist es anzustellen das beide Gewerbe über eine GbR abgewickelt (Auftreten gegenüber dem Kunden als „eine Firma“, eine Büro, Telefonnummern, Fax, Rechnungen, Angebote, Einkauf von Waren, Verkauf von Waren etc.) und auch steuerlich unter dem Dach der GbR (eine Steuernummer, eine Steuervoranmeldung, ein Büroraum etc.) veranschlagt werden? Anmeldung gesondert beim FA?

  3. Ist es korrekt das per EÜR der Gewinn, bzw. der Verlust ermittelt und am Jahresende durch 2 geteilt und dann jeweils Mann und Frau zugerechnet wird.

Wie ist hier also die Rechtslage?
Fürs Erste würde ich mich über die Beantwortung dieser Fragen freuen, sollte immer noch was unklar sein hake ich dann nach.

Vielen Dank

Hallo zusammen, erstmal hoffe ich das meine Frage(n) hier
richtig gelandet sind, sollte das nicht so sein bitte ich um
Entschuldigung und Verschieben des „Themas“ an den richtigen
Platz.

Also, bisher habe ich viel gelesen, Infos gesammelt, Fragen
gestellt, aber ein paar Unklarheiten sind mir geblieben.

Vorgeschichte:

Mann und Frau (Ehepaar, Frau Angestellte, Mann Meister und
arbeitssuchend) wollen sich mit einem Nebengewerbe selbständig
machen.

Er mit Handwerksbetrieb, Sie mit Haushaltsdienstleistungen.

Sie wollen sich gegenseitig unterstützen, also eigentlich ein
gemeinsames Gewerbe ausüben, aber trotzdem die Möglichkeit
haben die Gewerbe später ohne Probleme zu trennen, wenn z.B.
der Mann aufgrund einer Arbeitsaufnahme eventuell ausscheidet.

Soweit ich weiß ist da eine GbR das Richtige…

Jetzt die Fragen:

  1. Können oder müssen Mann und Frau jeweils ein Gewerbe
    anmelden?

Grundsätzlich gilt in Deutschland Gewerbefreiheit bis auf wenige zulassungpflichtige Gewerbe, wie Casino, Gaststätten, Verkehrswesen u.a.
Jedes Tätigkeit, woraus ein wirtschaftlicher Profit gezogen wird ist anmeldepflichtig. Sonst wäre es ja Schwarzarbeit - klar oder? =)

  1. Wenn beide je ein Gewerbe angemeldet haben, wie ist es
    anzustellen das beide Gewerbe über eine GbR abgewickelt
    (Auftreten gegenüber dem Kunden als „eine Firma“, eine Büro,
    Telefonnummern, Fax, Rechnungen, Angebote, Einkauf von Waren,
    Verkauf von Waren etc.) und auch steuerlich unter dem Dach der
    GbR (eine Steuernummer, eine Steuervoranmeldung, ein Büroraum
    etc.) veranschlagt werden? Anmeldung gesondert beim FA?

Also wenn Ihr euch geschickt anstellt, findet ihr einen Dachbezeichnung, die beide Tätigkeiten verbindet. Ein Beispiel wäre hierfür: Haushaltshilfe und Hausmeister -> Hauswirtschaft
oder Verkauf von Büroartikeln und Schreibehilfe im Büro -> Büroservice. Desto umfangreicher die Dachbezeichnung ist, desto besser könnt ihr auch dem wandelnden Konsumeigenschaften mitwirken.

So bekommt Ihr alles unter einem Dach (rechtlich und gesetzlich). Eine entsprechende Ummeldung beim zuständigen Gewerbeamt genügt hierfür.

  1. Ist es korrekt das per EÜR der Gewinn, bzw. der Verlust
    ermittelt und am Jahresende durch 2 geteilt und dann jeweils
    Mann und Frau zugerechnet wird.

Soweit ich weiß, wird eine EÜR von jeweils einer Firma verlangt.

Wie ist hier also die Rechtslage?
Fürs Erste würde ich mich über die Beantwortung dieser Fragen
freuen, sollte immer noch was unklar sein hake ich dann nach.

Tuh das.

Vielen Dank

Hoff konnte dir helfen

Richard

Hallo

  1. Können oder müssen Mann und Frau jeweils ein Gewerbe
    anmelden?

Grundsätzlich gilt in Deutschland Gewerbefreiheit bis auf
wenige zulassungpflichtige Gewerbe, wie Casino, Gaststätten,
Verkehrswesen u.a.
Jedes Tätigkeit, woraus ein wirtschaftlicher Profit gezogen
wird ist anmeldepflichtig. Sonst wäre es ja Schwarzarbeit -
klar oder? =)

Die Frage nach „können oder müssen“ war auf die GbR ausgerichtet

  1. Wenn beide je ein Gewerbe angemeldet haben, wie ist es
    anzustellen das beide Gewerbe über eine GbR abgewickelt
    (Auftreten gegenüber dem Kunden als „eine Firma“, eine Büro,
    Telefonnummern, Fax, Rechnungen, Angebote, Einkauf von Waren,
    Verkauf von Waren etc.) und auch steuerlich unter dem Dach der
    GbR (eine Steuernummer, eine Steuervoranmeldung, ein Büroraum
    etc.) veranschlagt werden? Anmeldung gesondert beim FA?

Also wenn Ihr euch geschickt anstellt, findet ihr einen
Dachbezeichnung, die beide Tätigkeiten verbindet. Ein Beispiel
wäre hierfür: Haushaltshilfe und Hausmeister ->
Hauswirtschaft
oder Verkauf von Büroartikeln und Schreibehilfe im Büro ->
Büroservice. Desto umfangreicher die Dachbezeichnung ist,
desto besser könnt ihr auch dem wandelnden Konsumeigenschaften
mitwirken.

Das ist schon so geplant, aber wie macht man das in der Praxis und vor allem steuerlich?

So bekommt Ihr alles unter einem Dach (rechtlich und
gesetzlich). Eine entsprechende Ummeldung beim zuständigen
Gewerbeamt genügt hierfür.

Was für eine Ummeldung? Wir haben noch gar nichts angemeldet.

  1. Ist es korrekt das per EÜR der Gewinn, bzw. der Verlust
    ermittelt und am Jahresende durch 2 geteilt und dann jeweils
    Mann und Frau zugerechnet wird.

Soweit ich weiß, wird eine EÜR von jeweils einer Firma
verlangt.

Was ist denn eine Firma im Steuerrecht?

Hoff konnte dir helfe?

Nee, nicht so richtig, die Antworten sind nicht konkret genug da die Fragen anscheinend nicht richtig gelesen oder verstanden wurden…

Gruss, Holger

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… aber trotzdem die Möglichkeit
haben die Gewerbe später ohne Probleme zu trennen, wenn z.B.
der Mann aufgrund einer Arbeitsaufnahme eventuell ausscheidet.

Wenn das schon in der Luft liegt, würde ich zwei Gewerbe anmelden.

  1. Können oder müssen Mann und Frau jeweils ein Gewerbe
    anmelden?

Ja.
Vorteil: Eins kann als Kleinunternehmen („ohne MwSt“) und eins als Unternehmen betrieben werden.

  1. Wenn beide je ein Gewerbe angemeldet haben, wie ist es
    anzustellen das beide Gewerbe über eine GbR abgewickelt

Geht m. E. nicht.
Aber beide können ja gleiche Adresse und gleiches Logo benutzen.
Abrechnungen aber getrennt!

2 Gewerbe haben
vermutlich 2 Steuernummern,
getrennte Abrechnung der Umsatzsteuer getrennte EÜR,
je eine Anlage G zur Einkommensteuererklärung,
gemeinsame Einkommensteuer bei Ehepaar

Gruß JK