GbR und Haftung

Hallo,
angenommen, E (türkische Staatsangehörigkeit) ist Betreiber eines Restaurants in Deutschland. Aus irgendwelchen Gründen will er jemanden als Teilhaber „einstellen“. Es wird eine GbR gegründet, die aus E, seinem Sohn S (der in der Türkei lebt) und M (Libanese; ob er die deutsche Staatsanghörigkeit hat, ist unbekannt) besteht. M und E betreiben zusammen das Restaurant. Nach 2 Jahren hat M keine Lust mehr und „meldet sich ab“ (was auch immer darunter zu verstehen ist). 3 Jahre später bekommt er auf einmal eine Mahnung von mehr als 3.000,- EUR, die er kurzfristig bezahlen soll, weil ansonsten Pfändung, EV etc. droht. E hat inzwischen das Restaurant (also die Einrichtung) an seinen Nachfolger N verkauft und sich in die Türkei abgesetzt.
Welchen Fehler hat M hier vermutlich begangen? Muss er jetzt für alle Verbindlichkeiten, die E hinterlassen hat (z.B. Gewerbesteuerschulden o.ä.) haften? Was sollte er tun?

Gruß
Nelly

… Nach 2 Jahren hat M keine Lust mehr und „meldet
sich ab“ (was auch immer darunter zu verstehen ist). 3 Jahre

Aber genau diese Umstände könnten für die Beurteilung relevant sein. Ohne zu wissen wie und warum er sich zu diesem Zeitpunkt ausgeklinkt hat und ob der noch bestimmte Verbindlichkeiten damit erledigt oder sogar verbunden hat ist eine Bewertung des Sachverhaltes in meinen Augen höchst mangelhaft wenn nicht sogar unmöglich.

Hat er sich einfach nur als Person verkrümelt? Oder hat er schriftlich seine Beteiligung aufkündigen wollen? Oder hat er einen Rechtsnachfolger bestimmt? Fragen über Fragen.

mfg
Simon

Hat er sich einfach nur als Person verkrümelt? Oder hat er
schriftlich seine Beteiligung aufkündigen wollen? Oder hat er
einen Rechtsnachfolger bestimmt? Fragen über Fragen.

Hi,
tja, das weiß ich leider nicht. Er hat was gesagt von „Gewerbe abgemeldet“. Aber das Restaurant bestand ja noch weiter. Ich vermute, dass er auf jeden Fall etwas wichtiges versäumt hat, also die GbR aufzulösen oder da auszusteigen oder so (ich kenne mich da überhaupt nicht mit aus). Was hätte er denn machen müssen, um da auszusteigen und nicht mehr für irgendwelche Ansprüche haften zu müssen? Und kann er noch irgendwas unternehmen? Meines Erachtens hat E ihn irgendwie übers Ohr gehauen.

Gruß
Nelly

So recht sehe ich da immer noch nicht durch, tut mir leid ^^
Woher soll eigentlich die Verbindlichkeit von 3.000 € kommen? Löst sich das Geschäft auf / ist es pleite gegangen oder wie?

mfg
Simon

Woher soll eigentlich die Verbindlichkeit von 3.000 € kommen?
Löst sich das Geschäft auf / ist es pleite gegangen oder wie?

Hi,
ich hab das Schreiben gesehen, da stand gar nicht drin, für was das ist. Nur die Frist, bis wann gezahlt werden muss, und dass ansonsten gepfändet wird usw.
M meinte, es handele sich um Gewerbesteuer.

Gruß
Nelly

Sorry, das Ganze ist wirklich arg undurchsichtig. Ich empfehle da ganz klar einen Fachanwalt aufzusuchen bevor er sich da in Sachen verstrickt, die hier aufgrund der mangelnden Fakten überhaupt keiner auch nur bedenken könnte.
Bei Angst vor den Kosten empfehle ich für den ersten Anlauf:
www.frag-einen-anwalt.de

mfg
Simon