ganz durchgestiegen bin ich noch nicht:
Wenn ein PKW im Betriebsvermögen ist und irgendjemand macht mich irgendwann schadensersatzpflichtig, gehört dann das KFZ zum Kapital aus der GbR, dass zur Erzielung von Barmitteln veräußert wird ?
Im Gesellschaftervertrag bei der Gründung ist es noch nicht angegeben gewesen.
Als Inhaber einer Einzelfirma haftest Du persönlich und unbeschränkt mit Deinem ganzen Vermögen. Dabei ist es im Haftungsfall uninteressant, ob ein Vermögenswert zur Firma oder zum Privathaushalt gehört.
Wenn Du Dich mit einem weiteren Selbständigen zu einer GbR zusammentust, bleibt es bei der unbeschränkten persönlichen Haftung. Die persönliche Haftung ist dann noch zusätzlich gesamtschuldnerisch. Die Partner haften also auch für die Forderungen, die gegen den jeweils anderen Partner geltend gemacht werden.
Das hört sich alles schlimm an, aber trotzdem ist es in den meisten Fällen nicht sehr klug, die unkomplizierte Rechtsform Einzelfirma bzw GbR nur aus Haftungsgründen zu verwerfen und deshalb eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung zu wählen. Denn oft sind Banken die größten Gläubiger und jede Bank hebelt die Haftungsbeschränkung per persönlicher Bürgschaft sofort aus. Andererseits haftet eine GmbH nicht etwa nur mit ihrem Stammkapital, sondern im Zweifel mit allem was vorhanden ist. Das kann richtig bitter sein.
Es macht wenig Sinn, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um etwa ein Gebrauchtauto im Haftungs- und Insolvenzfall vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Beim eigenen Haus, also beim Dach über dem Kopf, sollte man aber ein „Sicherheitsnetz“ einziehen. Es führt an dieser Stelle zu weit, dabei alle Möglichkeiten und Fallstricke aufzuführen.