GBR und Umsatzsteuer

Hallo,

meine Freundin ist einzelunternehmer und ich möchte jetzt als Partner einsteigen meine Fragen wären:

  1. Sind wir dann ein GbR?
  2. Muss ich auch ein Gewerbe anmelden?
  3. Die Gewinne und Verluste werden geteilt wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus muss jeder eine Umsatzsteuererklärung machen bzw. Die Monatliche Meldung machen?
  4. Bekommt jeder denn Freibetrag bei der Einkommensteuer?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

rbierau

Liebe/r rbierau,

  1. Sind wir dann ein GbR?

Wenn Sie nichts anderes vereinbaren, ja.

  1. Muss ich auch ein Gewerbe anmelden?

Nein, die GbR muss ein Gewerbe anmelden.

  1. Die Gewinne und Verluste werden geteilt wie sieht es mit
    der Umsatzsteuer aus muss jeder eine Umsatzsteuererklärung
    machen bzw. Die Monatliche Meldung machen?

Die GbR muss eine USt-Erklärung abgeben und ggf. monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen.

  1. Bekommt jeder denn Freibetrag bei der Einkommensteuer?

Ja. Die GbR muss eine gesonderte und einheitliche Erklärung mit Gewinnermittlung abgeben. Dort wird für jeden Gesellschafter der anteilige Gewinn festgestellt, der Ihnen persönlich für Ihre Einkommensteuererklärung zugerechnet wird.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Gerne.

Vielen Dank für die Information. Muss dann meine Freundin Ihr Gewerbe abmelden und dann ein Gewerbe als GbR anmelden? Muss eine neue Steuernummer und DE-Nummer beantragt werden?

Nochmals vielen Dank.

  1. Sind wir dann ein GbR?

Wenn Sie bei Ihrer Freundin einsteigen, dann sind Sie eine GbR, richtig!

  1. Muss ich auch ein Gewerbe anmelden?

Das Gewerbe muß umgemeldet werden auf den Namen der GbR.
Beim Finanzamt erhalten Sie eine neue Steuernummer. Eine Steuernummer für Personengesellschaften. Über diese Steuernummer müssen Sie dann den Gewinn für Ihre GbR erklären. Hierfür geben Sie eine songenannte Feststellungserklärung ab. Das Finanzamt erlässt daraufhin einen einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid, aus dem dann der Gesamtgewinn der GbR und die Aufteilung auf Sie und Ihre Freundin hervorgeht.
Diesen Gewinnanteil geben Sie und Ihre Freundin bei Ihrer jeweiligen persönlichen Einkommensteuererklärung als Gewinn aus Mitunternehmerschaft an.

  1. Die Gewinne und Verluste werden geteilt wie sieht es mit
    der Umsatzsteuer aus muss jeder eine Umsatzsteuererklärung
    machen bzw. Die Monatliche Meldung machen?

Umsatzsteuerlich ist die GbR eine eigene Person. Die Umsatzsteuererklärung muß daher gesammelt für die Person GbR abgegeben werden auf der Steuernummer der Personengesellschaft. Also nur eine Umsatzsteuererklärung für diesen Betrieb.

  1. Bekommt jeder denn Freibetrag bei der Einkommensteuer?

Ich weiß nicht, welchen Freibetrag Sie meinen. Den Freibetrag bei der Gewerbesteuer gibt es nur für EINEN Betrieb, also nur einmal. Die Gewerbesteuer wird auch bei der Steuernummer der Personengesellschaft erfasst.
Ihre Einkommensteuererklärung läuft grds. wie bisher, nur dass Sie nun aus Ihrer Beteiligung an der GbR Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben.

Viele Grüße, Moni

Hallo,

dies kann nicht in ein paar sätzen beantwortet werden.
Hier holen Sie sich am besten persönlichen Rat bei den entsprechenden Fachleuten wie z. b. Steuerberater u. / o. IHK.
Gruß
Dieter

Ja und die GbR bekommt automaisch eine neue Steuernummer. Die USt-ID kann m.E. separat beantragt werden.

Hallo,

erstmal zum Grundverständnis:

Eine GbR oder BGB-Gesellschaft sind Sie schon, wenn Sie einmal gemeinsam einen Lottoschein kaufen.

Wenn Ihre Freundin als Einzelunternehmerin jemanden in die Firma aufnimmt, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten mit verschiedenen rechtlichen Folgen:

Sie wollen nur Geld investieren, aber nicht wirklich mitarbeiten oder Entscheidungen treffen, dann ist es am Besten, dass Sie ein stiller Teilhaber werden (= Geldgeber, der am Gewinn beteiligt wird). Oder Sie wollen mitarbeiten, dann sind Sie eine GbR. Die Anmeldung wegen des Gewerbes im letzteren Falle wäre dann nötig bzw. eine geänderte.

Umsatzsteuer ist nicht Personen bezogen sondern Unternehmer bezogen.Die Umsatzsteuer wird für ein Unternehmen abgegeben.

Mit Freibetrag meinen Sie wahrscheinlich die Anrechnung der Gewerbesteuer in der Einkommensteuer.
In den prozenten, in denen Sie jeweils am Unternehmen beteiligt sind.

Hallo,

ihr seit dann eine GbR. Die wird steuerlich für sich geführt. Die GbR gibt dann eine Umsatzsteuererklärung ab und zum Ende des Jahres eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung. Wenn ihr 50/50 beteiligt seit bekommt jeder den hälftigen Gewinn/Verlust. Ansonsten so wie ihr die Beteiligiung in Prozenten vereinbart habet.

Bedenkt das die Firma jetzt schon einen Wert hat?!? GGf. musst Du für deinen Einstieg Geld zahlen. Jetzt ist alles gut, aber bleibt es so???

Ich hoffe ich konnt helfen. Einen schönen Sonntag und viel Glück.

Hallo,
es tut mir leid, aber diese Frage kann so niemand beantworten. Wichtig ist vor allem die Frage, um welches Unternehmen es sich handelt. Sofern es sich um einen regulären Gewerbebetrieb handelt, dürfte die Gründung einer GbR nicht möglich sein. Das Internet gibt eine Vielzahl von Tips zur Gründung einer GbR.
Bitte schau dort nach.

Liebe Grüsse und alles Gute

Wilhelm

hallo,

  1. ja. gbr-vertrag wäre ratsam.
  2. bitte mal im gewerbeforum stellen.
  3. bei neugründung eines unternehmens (was ja eintritt) ist eine monatliche umsatzsteueranmeldung in den ersten zwei jahren nach neugründung gesetzlich vorgeschrieben (§18 Abs.2 UStG).
  4. verstehe die frage nicht. welcher freibetrag???

mfg

jan schaarschmidt

Hallo rbierau,

  1. Man wird nicht automatisch zur GbR (Gesellschaft
    bürgerlichen Rechts), dies ist oft nur eine BGB-Ge-
    sellschaft (Erbengemeinschaft usw.). Als nicht
    kaufmännische Firma führt sie keine Firma im eigent-
    lichen Sinne. Dies ist gem. § 17 Abs.1 HGB den Kauf-
    leuten bzw. Handelsgesellschaften vorbehalten. Sie
    kann die Namen aller Gesellschafter mit einem GbR
    andeutenden Zusatz führen. Betreibt die Gesellschaft
    ein Handelsgewerbe, so wird sie dadurch zur OHG,
    unter Umständen auch zur KG abhängig vom Gesell-
    schaftsvertrag. Es sollte auf jeden Fall ein Gesell-
    schaftsvertrag geschlossen werden, der die Beteili-
    gung, Haftung, Verantwortung, Gewinnverteilung usw.
    beinhaltet.
  2. Ein Gewerbe ist anzumelden.
  3. Die Gewinne oder Verluste werden einzeln über die
    Anlage G zur Einkommensteuererklärung abgerechnet.
    Die Umsatzsteuer fällt für die Firma oder Gesell-
    schaft an. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
    wird nur einmal für die Firma erstellt.
  4. Es bekommt jeder den Freibetrag.

Grüße tilgba

Hi,

wenn 2 oder mehr was gemeinsam tun, dann sind sie eine gesellschaft. nur bei christen eine gemeinde. also eine gesellschaft die geregelt wird im deutschen recht.

die gbr wird als einheit verstanden, deshalb muss die gesellschaft eine gewerbeanmeldung abgeben. damit ist die gbr in allen bereichen eine einheit. schlimmer als die ehe sogar in der haftung.

häufige probleme sind daher: was passiert bei der gewinnverteilung? wer hat wieviel beigetragen? bei zweien ist es doch ganz selbstverständlich, die eine kennt dieses, der andere jenes - auch im gewerbebetrieb. jemand wirbt kunden oder übernimmt die verwaltung. was läuft mit der haftung bei fehlentscheidungen? schließlich darf jedes gbr-mitglied alles selbständig entscheiden. was ist mit gewinn oder verlust wenn jemand erkrankt? wenn ein gbr-mitglied privat schulden hat und es wird in das vermögen vollstreckt, dann kann ein gerichtsvollzieher in das gesamte gesellschaftsvermögen vollstrecken. die nicht belastete person erhält dann den barausgleich.

es gibt vieles was kaum regelbar ist oder wo gut gemeinte regelungen ins leere laufen. habe schon beste freunde nach nichtmal drei monaten vor mir sitzen sehen, die sagt: die gbr oder unsere freundschaft. die zwei waren vorgewarnt und haben sich noch für ihre freundschaft entscheiden können.

früher hat man die abkürzung gbr wie gebr., also gebrüder gelesen. die einzige form der gbr die akzeptabel ist.

mein ernst gemeinter rat: wenn 1. wirklich gemeinsam etwas aufgebaut werden soll, dann eine kapitalgesellschaft gründen. wenn 2. dieses tatsächlich sinnführend ist, dann für die nächsten schritte eineN beraterIn einschalten. wenn 3. eine beratung benötigt wird, gemeinsam aussuchen. bei dieser beratung sollen immer beide anwesend sein. denn sehr schnell verselbständigen sich beratungen und die zweite person kann oft inhaltlich nicht mehr folgen und über den gemeinsamen betrieb hat eine person einen informationsvorsprung - ich denke das ist nicht gut.

zu den steuerlichen auswirkungen kann man übrigens ganz schnell nachteilige gestaltungen aussuchen. man wird nicht immer das persönliche und steuerliche optimum finden, das ist schon bei personen so, die allein in die selbständigkeit wollen.

ich hoffe die probleme mit den kurzen beispielen nicht zu verwirrend dargestellt zu haben. wenn wirklich beratung gebraucht wird könnt ihr euch ja melden.

viel erfolg.
dirk-d. hansmann

  1. Ja
  2. Nein, die GbR ist Gewerbetreibende
  3. GbR ist umsatzsteuerlicher Unternehmer und Eure Gewinne werden nach der vereinbarten Quote verteilt!

Geht auf jeden Fall zu einem Steuerberater, denn eine Personengesellschaft überfordert Euch mit sicherheit in steuerlichen Belangen!

Gruß Fred

1.) Ja, wenn die Gesellschaft als eine Personengesellschaft ist (und damit nicht als Kapitalgesellschaft gegründet wird). Die einfachste Form der Personengesellschaft ist die GbR. Darüberhinaus gibt es noch die Möglichkeit das Ganze als OHG im Handelsregister einzutragen.

2.) Nein, da die Personengesellschaft der gewerbesteuerliche Steuergegenstand ist. Sie und Ihre Freundin sind lediglich an der Personengesellschaft beteiligt und handeln als Organe der GbR.

3.) Umsatzsteuerlich sind Sie und Ihre Freundin keine Unternehmer. Die GbR ist der Unternehmer, die GbR muss somit durch ihre Organe Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.

4.) Einkommensteuerlich erziehlen Sie und Ihrer Freundin Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Sie sich für die Variante der Personengesellschaft entschieden haben. Wie viel Gewinn/Verlust jeder in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern muss ergibt sich durch den jährlichen Beschluss lt. Ihrer Gesellschafterversammlung, wo Sie den Gewinn unter sich aufteilen. Jedem von Ihnen steht der Grundfreibetrag von derzeit ca. 8.000 Euro zu. Weitere einkommensteuerliche Freibeträge könnten sich durch Ihre jeweiligen persönlichen Besteuerungsgrundlagen ergeben.

Hallo rbierau,

zu 1: Ja
zu 2: Gewerbeanmeldung des Einzelunternehmens „erweitern“ um zweiten „Teilhaber“. Ggf muss Einzelgewerbe abgemeldet und GbR neu angemeldet werden. Am Besten hier bei der entsprechenden Gemeinde/Stadt nachfragen.
zu 3: Nein, es gibt für das Gewerbe nur eine Umsatzsteuererklärung und demnach auch nur eine Voranmeldung
zu 4: GbR hat nix mit Freibeträgen zu tun. Für die GbR muss eine sog. „Gesonderte Feststellung“ erstellt werden. Je nach Beteiligungsquote wird den Beteiligten der entsprechende Gewinn-/Verlustanteil in der persönlichen Einkommensteuererklärung zugerechnet.

Grds würde ich bei so etwas empfehlen, den Rat eines Fachmanns (StB) einzuholen.

Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen,

viele Grüße

hjs

Hallo, Zu deinen Fragen:

  1. Ja Ihr seit eine GbR. Einzelunternehmen abmelden und GbR anmelden der 01.01. bietet sich da an.
    2.) ja
    3.) Gewinne und Verluste werden geteilt. Die GbR gibt eine eigene Steuererklärung ab. Die Gewinne und Verluste werden dann in Eurer privaten Steuererklärung automatisch eingebaut. Die Umsatzsteuererklärung gibt nur die GbR ab. Nachzahlungen von Umsatzsteuer sind Kosten und werden hier verbucht. Erstattung sind Einnahmen der GbR.
  2. Ein Freibetrag kann jeder geltend machen wenn Gründe da sind. Aber wer immer Verluste erklärt bekommt bald Schwierigkeiten mit dem Finanzamt „Liebhaberei“ nennt man das.

Gruß M.B.

Wenn Sie wirklich eine GbR gründen: Ja, neues Unternehmen, neues Glück, neues USt-Steuernummer, monatliche USt-VAen usw.

Das Gewerbe meldet die GbR an. Sollten Sie auch machen.

Die USt-Erklärung macht dann die GbR, denn nur die ist dann Unternehmer. Ich würde Ihnen einen Ganz zum FA raten, sobald die GbR angemeldet ist.

Hallo,

zu 1: ja
zu 2: nein, das Gewerbe muß um gemeldet werden
zu 3: da das Gewerbe als ein zu sehen ist wir nur eine Umsatzsteuererklärung und auch Voranmeldung abgegeben. Es wird auch nur eine Gewerbesteuererklärung erstellt. Um die Gewinne einkommensteuerlich auf zu teilen muß eine gesonderte Einheitliche Feststellung erklärt werden.
zu 4: Bei der Einkommensteuererklärung gibt es keine Freibeträge

Ich hoffe ich konnte helfen

Gruß