Gbr-vertrag für gaststätte

hallo -erstmal, ich weiß nicht ob Sie´s schon wußten, daß ich´s nicht weiß:

wir (2) machen uns selbstständig mit einem lokal. rechtsform soll die gbr werden. das lokal heißt „aeroplan“.

wie darf die gbr heißen? „aeroplan gbr“ oder „meier- schmitt aeroplan gbr“ oder „aeroplan maier - schmidt gbr“ oder nur maier - schmitt gbr"?

danke erstmal

charles

Hallo Charles,

weiter unten in diesem Brett findest Du unter „Pflichtangaben im Briefkopf“ einen Link, der von Tessa am 7-10-03 gepostet worden ist. Der ist eine Fundgrube nicht bloß für diesen Aspekt einer GbR.

Kurz, weils sicherlich pressiert: „Aeroplan“ kann im Namen der GbR enthalten sein, weil es sich um einen Hinweis auf das Etablissement handelt. Phantasienamen grundsätzlich nicht. Namen der Beteiligten immer, um die Abgrenzung etwa zur GmbH oder anderen Formen mit eigener Rechtsperson ggü Dritten klar zu machen.

Toi toi toi

MM