GbR Vertrag im Netz?

Ich stehe kurz vor der Existenzgründung zusammen mit einem Geschäftspartner. Wenn man zu einem Anwalt geht, ist es relativ teuer einen individuell auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag zu bekommen. Gibt es im Internet die Möglichkeit sich einen GbR Standartvertrag runterzuladen?

Danke,Petra

Muster der IHK Frankfurt am Main
Hallo …

hier ein Muster der IHK-Frankfurt am Main.

MfG
BEBOUB
www.bebo-consulting.de

**Zwischen

Herrn Paul Müller
Musterstraße 6
1000 Musterstadt

und

Herrn Hans Mayer
Musterstraße 10
1000 Musterstadt

wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

§ 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

Zum gemeinsamen Betrieb eines Uhreneinzelhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

„Paul Müller und Hans Mayer, Uhreneinzelhandel“

gegründet.

Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.

Sitz der Gesellschaft ist Musterstadt.

§ 2 Dauer der Gesellschaft

Die Gesellschaft beginnt am… Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 4 Einlagen der Gesellschafter

Herr Müller bringt in bar … Euro sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von … Euro ein. Herr Mayer bringt in bar … Euro sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von … Euro ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

§ 5 Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

 Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken;
 Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art;
 Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften;
 Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von Euro 5.000 übersteigt;
 Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen.

§ 6 Pflichten der Gesellschafter

Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 2.500 Euro vereinbart.

Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

§ 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von … Euro zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

§ 8 Kündigung eines Gesellschafters

Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.

Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.

Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

§ 9 Tod eines Gesellschafters

Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

§ 10 Einsichtsrecht

Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.

Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.

Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

§ 12 Änderungen des Vertrages

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 13 Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in … örtlich zuständig.

(Anmerkung: An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

________________________
Ort, Datum

__________________________
Unterschrift

__________________________
Unterschrift**

Mein Tipp:
Mache nie einen 50:50% Vertrag, da ist der Ärger vorprogrammiert.
Mindestens sollten die GbR-Anteile mit 49:51% verteilt sein.

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Hallo axsimuc,

Mein Tipp:
Mache nie einen 50:50% Vertrag, da ist der Ärger
vorprogrammiert.
Mindestens sollten die GbR-Anteile mit 49:51% verteilt sein.

und was soll das bringen?

§ 709 BGB:
(1) Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.
(2) Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, so ist die Mehrheit im Zweifel nach der Zahl der Gesellschafter zu berechnen.

Gut das ganze ist durch einen individuellen Gesellschaftsvertrag abänderbar, aber würdest Du wirklich eine Gesellschaft gründen in der trotz immerhin 49% Anteil nichts zu sagen hast und das auch noch bei voller privater Haftung?

Grüße
Chris

P.S.: Vielleicht wäre eine individuelle Beratung doch ganz gut, denn im Internet erfährt man oft nur die halbe Wahrheit.

Würde dirngend Anwalt empfeheln!!! Habe bis jetzt schon von zahlreichen Gründungen gehört, die darauf verzichtet haben und wo sich der Standardvertrag hinterher zum Drama entwickelt hat. z.B. wenn sich einer der Partner noch an einer anderen Firma der gleichen Branche beteiligen möchte und das nur gemeinsam mit dem alten Geschäftspartner geht etc… da gibt es die eigenartigsten Konstellationen, die man als Laye nicht versteht.

Da die GbR Inhaber mit dem Privatvermögen haften, auch für z.B. nicht gezahlte Steuern des Geschäftspartners (da guckt man dann ganz schön blöd, wenn das Finanzamt auf einmal auf einen zugreift)kann es zudem Sinnvoll sein eine Beratung beim Steuerberater, Anwalt in Anspruch zu nehmen um sein privates Vermögn zu schützen, indem man z.B. Häuser etc. an den Lebenspartner überschreibt. … Das hängt aber unter anderem auch von der Branche ab, in der man sich selbständig machen möchte.

Wie gesagt, das Thema GbR ist nicht zu unterschätzen!!!

Immer IHK
Hi,
wende Dich an die IHK. Im Web München und/oder Aachen haben massig Muster
Michael