GbR Vertrag zwingend notwendig?

Für eine geplante GbR hörte ich, dass ein GbR Vertrag zwischen beiden Gesellschaftern nicht zwingend notwendig ist. Stimmt das? Ich kann mir das -ehrlich gesagt- nicht vorstellen, dass das Finanzamt eine GbR ohne Vertrag akzeptiert, wo nichts auf dem Papier geregelt ist. Wer weiß was? Wo kann man nachlesen?

z.B. Wikipedia antwortet dir so:

Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind im Wesentlichen in den §§ 705 ff. BGB (2,5 MB) geregelt.

Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist.

Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen , z. B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung.

Dem Finanzamt ist die Art eures Vertrages völlig gleichgültig - Hauptsache die Steuerabgaben werden korrekt geleistet.

mfg

mfg

Im allgemeinen wird der Vertrag nicht verlangt. Sollte man aber Fördergelder, Kredite oder Existenzgründungszuschuß beantragen ist der Vertrag auf jeden Fall von Vorteil. Manche Banken verlangen den dann sogar zwingend.