GbR Vorraussetzungen Gründer/Gesellschafter

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) : Hallo. Dass man zur Gründung einer GbR mind. 2 Personen benötigt weiss ich bereits, aber was ich nicht herausfinden konnte, müssen beide Personen einen Meister (zB im Friseurhandwerk oder ähnliche) haben oder reicht es aus, wenn nur einer den Meister hat und der Andere ungelernt ist!? Hoffe auf viele gute Antworten. MfG Bromse

Generell können immer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, eine GbR gründen - unabhängig von deren beruflichem Status.

MFG
tboecker

Hallo,

ja, das geht. Ich hatte selbst so eine GbR. Also ein Meister und einen Geselle. Die beiden sollten sich aber vorher mit der LvA in Verbindung setzen, da ein selbstständiger Handwerksmeister eine gewisse Zeitlang (ich meine min. 6 Jahre) voll Rentenversicherungspflichtig ist und der ohne Meisterbrief nicht. Diese bedeutete damals, dass ich bummelig 600DM zusätzlich in die Rentenkasse zahlen durfte und mein GbR-Partner diese 600DM in eine private Anlageform gezahlt hat. Wohin das geführt haben wir nach 4 Jahren selbstständigkeit gesehen… Wobei ich nicht sagen will, dass meine Einzahlungen in die LVA flöten sind (im Gegensatz zu der Kohle, die mein Partner gespart hat) ich habe eben in der Zeit voll eingezahlt und er hat eben 4 Jahre ohne Beitragszahlung. Wer am Ende die Nase von hat, sehen wir in ein paar Jahren wenn die Rente irgendwann ansteht.
Die beiden sollten sich unbedingt von einen guten Steuerberater informieren lassen und vorher auch mit der LVA sprechen.
By the way: Man kann mit der LVA auch besprechen, dass man den Regelsatz nach den „IST-Einkünften“ angleichen kann und nicht nach angenommen (so wie damals bei uns). Das kann schon eine Menge bringen.

Gruß
Alf

das ist falsch. bei bestimmten berufsgruppen (rechtsanwälte, steuerberater z.b.) geht das nicht ohne berücksichtigung des berufsstatus.

gruß inder